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Greven: Haftbefehl aufgrund von PNR-Daten vollstreckt

Die Bundespolizei am Flughafen Münster-Osnabrück konfrontierte eine Frau mit einem Haftbefehl, nachdem die 46-Jährige von Korfu zurückkehrte. Durch die Zahlung von 1600 Euro entging sie einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen.

Foto: unsplash

Greven (ost)

Am Mittwoch (30. Juli) wurde eine Frau am Flughafen Münster-Osnabrück von der Bundespolizei mit einem Haftbefehl konfrontiert. Die 46-jährige Frau war gerade von der griechischen Insel Korfu angekommen.

Die Deutsche wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover gesucht, da sie eine Geldstrafe aus einem Strafbefehl wegen Betrugs nicht bezahlt hatte. Durch die sofortige Zahlung von 1600 Euro konnte die Frau aus Hannover eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen vermeiden.

Der Hintergrund dieses Fahndungstreffers liegt in der Analyse von Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten). Flugverbindungen innerhalb des Schengen-Raums werden nicht regelmäßig kontrolliert. Seit 2017 sind Fluggesellschaften jedoch verpflichtet, dem Bundeskriminalamt die Daten ihrer Passagiere für alle grenzüberschreitenden Flüge zu übermitteln. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung eines Fluges anfallen (u.a. Namen der Reisenden, Flugdatum, Flugroute). Das Bundeskriminalamt überprüft die Daten zur Prävention, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität.

Identifizierte Fahndungstreffers werden an die Bundespolizei weitergeleitet, die dann gezielte Maßnahmen wie Einreiseverweigerungen oder Festnahmen ergreifen kann. Es ist also ratsam, insbesondere vor Urlaubsreisen, noch offene Strafen beglichen zu haben. Im Jahr 2024 hat die Bundespolizei an deutschen Flughäfen rund 1500 Haftbefehle vollstreckt, davon 560 im Intra-Schengen-Verkehr.

Quelle: Presseportal

nf24