Zöllner entdecken verbotene Waffen und Zigaretten bei Kontrolle eines nervösen Fahrers auf Autobahn-Rastplatz.
Gütersloh: Waffenfund auf A2 bei Porta Westfalica
Bielefeld (ost)
Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Bielefeld vom Hauptzollamt Bielefeld entschieden sich dazu, das Fahrzeug eines 46-jährigen Mannes mit polnischem Kennzeichen auf dem Rastplatz Fuchsgrund an der Bundesautobahn 2 bei Porta Westfalica zu überprüfen.
Der Fahrer, der aus Belgien kam und auf dem Weg nach Polen war, wirkte zu Beginn der Kontrolle nervös. Der Grund dafür wurde schnell klar: Beim Öffnen der Fahrertür entdeckten die Beamten im Ablagefach ein Butterfly-Messer und eine Elektroschocker-Taschenlampe. Im Kofferraum unter verschiedenen Abdeckungen, Werkzeugen und Kleidung fanden sie außerdem eine Schreckschuss-Pistole mit neun Patronen sowie zehn Packungen unversteuerte, mutmaßlich gefälschte, Zigaretten.
Zusätzlich schien der 46-Jährige unter Drogeneinfluss zu stehen. Ein vor Ort durchgeführter Schnelltest ergab, dass er positiv auf Amphetamin, Kokain und Methamphetamin reagierte. Die Autobahnpolizei, die hinzugezogen wurde, brachte den Mann daher zur Blutentnahme auf die Dienststelle.
Alle Waffen und die unversteuerten Zigaretten wurden beschlagnahmt und der Beschuldigte muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten.
Auch Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Bielefeld führten im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen eine Kontrolle in einem Laden mit polnischen Spezialitäten im Kreis Gütersloh durch. Dabei wurden im Lagerraum vier Stangen und zehn einzelne Schachteln mit insgesamt 1.000 Stück Zigaretten mit polnischen Steuerbanderolen entdeckt. Im Kassenbereich und am Verkaufstresen wurden außerdem verschiedene polnische Medikamente gefunden, die zum Verkauf angeboten wurden. Insgesamt wurden 76 Packungen mit 1.476 Tabletten und 474 Milliliter Flüssigkeiten sowie die unversteuerten Zigaretten sichergestellt.
Die 45-jährige Ladeninhaberin erwartet nun Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sowie des Verdachts der Steuerhinterziehung.
Zusätzliche Informationen zu Tabakwaren:
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur verkauft werden, wenn sie ordnungsgemäß im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland versteuert wurden.
Quelle: Presseportal