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Haftbefehle am Hauptbahnhof Mönchengladbach

Die Bundespolizei vollstreckte zwei Haftbefehle am Hauptbahnhof. Zwei Männer müssen Ersatzfreiheitsstrafen von zehn Tagen antreten.

Foto: Depositphotos

Mönchengladbach (ost)

Am Sonntag (21. Juni 2026) wurden am Hauptbahnhof Mönchengladbach zwei Personen von Bundespolizisten festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaften Freiburg und Mönchengladbach suchten nach den beiden Männern.

Um 11.30 Uhr wurde zunächst ein 50-jähriger Deutscher im Hauptbahnhof Mönchengladbach von den Beamten kontrolliert. Bei der Identitätsprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg den Mann wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt hatte. Da er die ausstehenden 800 Euro nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen absitzen.

Um 13.30 Uhr erfolgte die zweite Festnahme. Diesmal wurde ein 48-jähriger polnischer Staatsbürger von den Uniformierten kontrolliert. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach den Mann wegen Trunkenheit am Steuer per Haftbefehl suchte. Auch er konnte die ausstehende Geldstrafe von 600 Euro nicht begleichen und muss daher ebenfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verbüßen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Männer in die Justizvollzugsanstalt Willich gebracht.

Quelle: Presseportal

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