Die Bundespolizei vollstreckte am 7. Oktober Haftbefehle an den Hauptbahnhöfen Bochum und Gelsenkirchen. Ein 46-jähriger Deutscher und ein 26-jähriger Syrer wurden verhaftet.
Haftbefehle an Hauptbahnhöfen Bochum und Gelsenkirchen

Bochum – Gelsenkirchen (ost)
Während der Kontrollen am Hauptbahnhof Bochum und Gelsenkirchen entdeckten die Einsatzkräfte am 7. Oktober jeweils einen Mann mit einem offenen Haftbefehl.
Früh um 6 Uhr bat ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn am Hauptbahnhof Gelsenkirchen die Bundespolizei um Hilfe, um das Hausrecht gegenüber einem 46-Jährigen durchzusetzen. Bei der Überprüfung des obdachlosen Mannes stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft München nach ihm suchte. Der Deutsche wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.170 Euro (plus 86 Euro Kosten) oder einer 39-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Die Polizisten verhafteten den Mann und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt, da er angab, das Geld nicht aufbringen zu können.
Am Abend, gegen 19:20 Uhr, kontrollierten die Einsatzkräfte am Hauptbahnhof Bochum einen syrischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung seiner Identität ergab, dass die Staatsanwaltschaft Bochum nach ihm suchte. Er musste entweder eine Geldstrafe von 1.830 Euro zahlen oder eine 61-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Nachdem der 26-Jährige einen Verwandten kontaktiert hatte, kam dieser zur Bundespolizeiwache und zahlte die geforderte Summe. Daraufhin entließen die Einsatzkräfte den obdachlosen Mann aus der Wache.
Quelle: Presseportal








