Die Bundespolizei vollstreckte Haftbefehle am Rastplatz Knauheide und am Flughafen Niederrhein, um Geldstrafen zu vermeiden.
Haftbefehle vollstreckt bei Grenzkontrollen und am Airport Weeze
Kleve – Emmerich – Weeze (ost)
Am Montagabend, dem 22.09.2025, führte die Bundespolizei im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen an der Kontrollstelle auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide eine Überprüfung an einem 45-jährigen Polen durch. Bei der Überprüfung seiner Identität in den polizeilichen Fahndungssystemen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal einen Haftbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen ihn erlassen hatte. Der Haftbefehl wurde dem Gesuchten vor Ort übergeben. Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1140 Euro konnte der Mann eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 57 Tagen vermeiden und seine Reise fortsetzen.
Am späten Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein eine 30-jährige Deutsche während der Ausreisekontrolle nach Marokko. Eine Überprüfung in den polizeilichen Datenbanken ergab, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sie aufgrund einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht hatte. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt, von denen sie noch eine 5-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss. Nach Zahlung von 500 Euro durfte die Frau die Ausreise antreten.
Quelle: Presseportal