Eine 12-jährige Fahrerin kollidierte mit einem Auto, flüchtete und gab an, dass die Bremsen nicht funktionierten. Die Polizei mahnt zur regelkonformen Nutzung von E-Scootern. Eltern sollten die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen.
Hagen-Altenhagen: 12-jährige begeht Unfallflucht mit E-Scooter

Hagen-Altenhagen (ost)
Am Dienstagabend (29.09.2026) kollidierte eine 12-jährige E-Scooter-Fahrerin mit einem parkenden Auto in der Funckestraße und floh danach. Zum Zeitpunkt des Unfalls um 18.15 Uhr befand sich das Mädchen zusammen mit einer 12-jährigen Begleiterin verbotenerweise auf dem Roller. Sie waren auf dem Weg von der Blumenstraße zur Funckestraße. Die Fahrerin verlor in der Kurve die Kontrolle über den E-Scooter und stieß mit dem geparkten Renault Kadjar zusammen, der leicht beschädigt wurde.
Die Mädchen flüchteten dann und ließen den ebenfalls beschädigten Roller in der Nähe des Unfallorts stehen. Zeuginnen beobachteten den Vorfall und informierten die Polizei. Die Beamten trafen die beiden Unfallverursacherinnen an und befragten sie. Die junge Fahrerin gab an, dass die Bremsen nicht richtig funktionierten. Daraufhin erstatteten die Polizisten Anzeige.
Die Polizei nutzt den aktuellen Vorfall, um erneut auf die ordnungsgemäße Nutzung von E-Scootern hinzuweisen:
E-Scooter dürfen im öffentlichen Verkehrsraum erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren gefahren werden.
Außerdem ist die Nutzung durch mehrere Personen gleichzeitig nicht gestattet, da die Fahrzeuge nur für eine Person ausgelegt sind. Durch die gemeinsame Nutzung eines E-Scooters verlängern sich die Bremswege, das Fahrverhalten wird instabil und Ausweichmanöver können nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Die Polizei betont, dass E-Scooter keine Spielzeuge sind, sondern Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten sich daher regelmäßig darüber informieren, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung erfüllt sind und ihre Kinder entsprechend sensibilisieren. (rst)
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792 Fälle, was 87,36% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 637.365 |
| Unfälle mit Personenschaden | 63.250 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 13.559 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 3.764 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 556.792 |
| Ortslage – innerorts | 55.296 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 17.437 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 6.889 |
| Getötete | 450 |
| Schwerverletzte | 11.172 |
| Leichtverletzte | 68.000 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








