Ein 26-jähriger Mann wurde mit einem nicht zulassungsfähigen E-Scooter angehalten. Der Roller war nicht versichert und fuhr über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
Hagen-Altenhagen: E-Scooter ohne Versicherung zu schnell – Polizeikontrolle in Hagen

Hagen-Altenhagen (ost)
Während einer Verkehrskontrolle wurde ein 26-jähriger Mann am Dienstagnachmittag (23.06.2026) von einem Beamten der Kradgruppe der Polizei Hagen erwischt, weil er mit einem nicht zulassungsfähigen E-Scooter unterwegs war. Der Polizist bemerkte sofort mit bloßem Auge, dass der Roller, auf dem der 26-Jährige die Altenhagener Straße entlangfuhr, zu schnell unterwegs war. Bei der folgenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht versichert war. Weitere Untersuchungen ergaben, dass der E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h hatte und daher nicht zulassungsfähig war. Da der Roller aufgrund dieser Tatsache nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug galt, hätte der 26-Jährige eine Fahrerlaubnis besitzen müssen, was nicht der Fall war. Das Verkehrskommissariat ermittelt nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Polizist beschlagnahmte den E-Scooter. Die Polizei Hagen betont erneut, dass beim Kauf eines E-Scooters darauf geachtet werden sollte, ob eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vorliegt. Andernfalls ist der Roller nicht zulassungsfähig oder versicherbar und darf daher nicht im öffentlichen Verkehr genutzt werden. Wenn ein E-Scooter mit Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz nachträglich technisch verändert wird und schneller als 20 km/h fährt, erlischt sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz. (sen)
Quelle: Presseportal







