Streichespielen erlaubt, Straftaten verboten! Polizei warnt vor Konsequenzen und verstärktem Einsatz am 31.10.
Halloween im Kreis Gütersloh
Gütersloh (ost)
Im Kreis Gütersloh (MK) werden auch im Jahr 2024 Halloween-Partys und -Umzüge beliebt sein. Am 31.10. werden Zombies, Mumien, Hexen und Monster von Haus zu Haus gehen und “Süßes, sonst gibt’s Saures!” verlangen.
Selbst wenn in den letzten Jahren grundsätzlich friedlich und ohne besondere Vorkommnisse gefeiert wurde, ruft die Polizei Gütersloh alle Halloween-Fans auf:
Beim Streichespielen gelten Regeln – denn mancher “Scherz” kann schnell zu einer Straftat werden. Das Bewerfen von Wohnhäusern oder Autos mit Eiern oder das Beschmieren und Beschädigen auf andere Weise sind keine “Dumme-Jungen-Streiche” oder Kavaliersdelikte, sondern Straftaten.
Der Gesetzgeber sieht für diese Delikte Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Bei gemeinschädlicher Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar noch höher. Außerdem müssen die Täter damit rechnen, den entstandenen Sachschaden zu ersetzen.
Kinder können zwar bis zum 14. Lebensjahr nicht strafrechtlich belangt werden, da sie noch nicht schuldfähig sind. Allerdings können sie bzw. ihre Eltern bei missglückten Streichen haftbar gemacht werden und schnell mit mehreren Tausend Euro zur Verantwortung gezogen werden. Daher ist es am besten, vorab mit dem Kind zu klären, was erlaubt ist und was nicht.
Auch beim Verkleiden ist die Grenze zwischen reinem Erschrecken und einem direkten Angriff fließend. Sollten Sie sich bedroht fühlen oder Opfer einer anderen Straftat werden, rufen Sie die Polizei über den Polizeiruf 110.
Feiern Sie friedlich! Die Polizei Gütersloh wird an Halloween kreisweit verstärkt im Einsatz sein und alle Straftaten konsequent verfolgen.
Quelle: Presseportal