Eine Bielefelderin wurde beim Kauf eines Kinderwagens über ein Kleinanzeigenportal betrogen. Trotz Zahlung erhielt sie die Ware nicht und der Verkäufer brach den Kontakt ab.
Hamburg: Betrüger bietet Kinderwagen an

Bielefeld (ost)
SI / Bielefeld / Stadtgebiet – Am Sonntag, dem 01.02.2026, plante eine Einwohnerin aus Bielefeld, einen Kinderwagen über ein Kleinanzeigenportal zu erwerben. Trotz der erfolgten Zahlung erhielt sie die Ware nicht.
Die 35-jährige Bielefelderin stieß auf dem Kleinanzeigenportal auf ein Angebot für einen 3 in 1 Kinderwagen eines Verkäufers aus Hamburg.
Als sie sich zum ersten Mal meldete, wurde die Bielefelderin aufgefordert, zu einem externen Messenger-Dienst zu wechseln. Dort wurde ihr eine Adresse in Baden-Württemberg genannt, die für sie zu weit entfernt war, um den Kinderwagen abzuholen. Zudem geriet sie unter Druck vom Verkäufer, weshalb sie schließlich per Echtzeitüberweisung zahlte.
Als sie bemerkte, dass die Anzeige weiterhin online war, wurde die Bielefelderin misstrauisch. Ihr Ehemann gab sich dann als potenzieller Käufer aus und erhielt eine andere Adresse vom selben Verkäufer.
Als der Betrug angesprochen wurde, brach der Täter den Kontakt ab.
Beim Handel über Kleinanzeigenportale gilt die Grundregel: Tätigen Sie keine Vorauszahlungen an Unbekannte! Verwenden Sie sichere Bezahlmethoden, die einen Käuferschutz bieten.
Es ist ratsam, die Ware persönlich abzuholen und vor Ort zu bezahlen. Dadurch können Sie auch die Qualität und Funktionalität überprüfen.
Beachten Sie zudem: Die Historie eines Benutzerkontos, wie Bewertungen, Alter usw., können manipuliert werden und sind daher kein verlässlicher Indikator für die Vertrauenswürdigkeit eines Anbieters.
Seien Sie kritisch, wenn der Verkäufer einen externen Messenger-Dienst verwenden möchte, und lassen Sie sich niemals unter Druck setzen.
Quelle: Presseportal








