Die Bundespolizei vollstreckte am Sonntag, dem 23. August, zwei Haftbefehle. Zwei Staatsangehörige zahlten Geldstrafen und entgingen so einer Freiheitsstrafe.
Hamburg: Haftbefehle vollstreckt, Geld gezahlt und Haft abgewendet

Dortmund (ost)
Am letzten Wochenende führte die Bundespolizei am Sonntag, dem 23. August, die Vollstreckung von zwei Haftbefehlen durch. Frühmorgens gegen 01:10 Uhr entdeckte eine Streife am Dortmunder Hauptbahnhof einen türkischen Staatsbürger. Die Polizisten trafen den Mann regungslos auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 2-5 an. Nachdem der 39-Jährige wieder bei Bewusstsein war und keine medizinische Hilfe benötigte, forderten die Beamten ihn auf, sich zu identifizieren. Dabei wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund festgestellt. Das Amtsgericht Dortmund hatte den obdachlosen Mann zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro wegen tätlichen Angriffs, Körperverletzung und Beleidigung verurteilt, alternativ zu 60 Tagen Haft. Der Türke wurde vor Ort verhaftet und zur nahegelegenen Dienststelle gebracht. Nach dem Abgleich der Fingerabdrücke war die Identität des Mannes eindeutig festgestellt. Der Verurteilte rief seinen Neffen an, der die geforderte Geldsumme gegen 02:25 Uhr zur Wache brachte. Daraufhin durften beide die Dienststelle nach Ausstellung einer Quittung verlassen.
Am Nachmittag desselben Tages kontrollierten Bundespolizisten die Passagiere eines Fluges nach London. Ein rumänischer Staatsbürger erschien zur Kontrolle und wies sich mit seinem Reisepass aus. Bei der Überprüfung wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg bekannt. Das Amtsgericht Hamburg hatte den 34-Jährigen wegen Diebstahls zu einer Zahlung von 267,41 Euro inklusive der Kosten, alternativ zu sieben Tagen Haft, verurteilt. Der Verurteilte wurde vor Ort festgenommen und zur Dienststelle gebracht. Da er angab, die geforderte Geldsumme aufbringen zu können, begleiteten ihn die Beamten zu einem Geldautomaten. Leider war ein Geldabheben nicht möglich, daher überredete der Rumäne nach mehreren Telefonaten einen Freund in Löningen, die erforderliche Geldsumme zu zahlen. Dieser zahlte den Betrag an der nahegelegenen Polizeidienststelle ein. Nachdem die Kollegen der Polizei Niedersachsen die Quittung erhalten hatten, durfte der Mann die Dienststelle wieder verlassen.
Quelle: Presseportal








