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Hamm: Verbot von gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Münster

Eine Allgemeinverfügung untersagt das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und alkoholischen Getränken am Hauptbahnhof Münster für das kommende Wochenende.

Foto: Depositphotos

Münster (ost)

Für das bevorstehende Wochenende (30./31. Mai) hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Münster erlassen, die das Tragen von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und alkoholischen Getränken verbietet. Die Verfügung gilt auch für die Bahnstrecken

Lengerich – Münster Hbf – Dülmen

Rheine – Münster Hbf – Hamm Münster Hbf – Capelle

und alle Züge, die in beide Richtungen dort verkehren.

Am Samstag findet in Münster eine Demonstration des Bündnisses „Gemeinsam für Deutschland“ statt. Als Reaktion darauf wurden vier Gegendemonstrationen angemeldet. Gleichzeitig findet am Hafen das „Docklands-Festival“ mit bis zu 16.000 Besuchern statt. Die Teilnehmer der Versammlungen und des Festivals reisen größtenteils über den Hauptbahnhof Münster an und ab.

Die Allgemeinverfügung gilt von Samstag, 30. Mai 2025, 00:00 Uhr bis Sonntag, 31. Mai 2025, 23:59 Uhr. Sie dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und als Schutzmaßnahme für die innerstädtischen Versammlungen und Veranstaltungen.

Die Verfügung beinhaltet ein Verbot, gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art, Glasflaschen und alkoholische Getränke mitzuführen. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte fallen unter die Verfügung. Es besteht kein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke in den Geschäften im Hauptbahnhof Münster. Diese können dort erworben werden, jedoch muss der Hauptbahnhof anschließend auf direktem Weg verlassen werden. Die Bundespolizei wird während der Geltungsdauer der Verfügung verstärkte Kontrollen durchführen. Verstöße gegen das Mitführverbot können zu Zwangsgeldern, Bußgeldern oder Strafverfahren führen.

Die genauen Bestimmungen und Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Diese ist auf der Webseite www.bundespolizei.de veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar:

https://t1p.de/wr61v

Zusätzlich werden im Hauptbahnhof Münster Plakate angebracht, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.

Hintergrund:

Seit Januar 2025 bis zum 23. Mai 2025 wurden insgesamt 58 Vorfälle im Münsteraner Hauptbahnhof festgestellt, bei denen die Verdächtigen oder Beschuldigten zumindest eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände bei sich führten oder bei Gewalttaten unter Alkoholeinfluss standen. Erst am Dienstagmorgen (27. Mai) bedrohte ein 26-jähriger Ladendieb zwei Mitarbeiter eines Geschäfts im Hauptbahnhof Münster mit einem spitzen Gegenstand, bevor er aus dem Hauptbahnhof flüchtete.

Quelle: Presseportal

nf24