In Heiligenhaus führte die Polizei Schwerpunktkontrollen durch und ahndete Verstöße von Jugendlichen mit Verwarngeldern.
Heiligenhaus: Polizei kontrollierte E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer

Heiligenhaus (ost)
In Heiligenhaus führte die Polizei am Montag (22. Juni 2026) Schwerpunktkontrollen an der Hauptstraße und in der Nähe der weiterführenden Schulen durch, um E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer ins Visier zu nehmen.
Währenddessen führten die Polizistinnen und Polizisten zahlreiche verkehrspädagogische Gespräche, insbesondere mit Jugendlichen. Insgesamt mussten die Einsatzkräfte fünf Verstöße mit Verwarngeldern ahnden – zum Beispiel, weil Jugendliche zu zweit auf einem E-Scooter fuhren oder unerlaubt auf dem Bürgersteig unterwegs waren.
Den Kontrollen gingen Beschwerden von Anwohnern voraus, die bei der Polizei eingegangen waren.
Die Polizei betont:
Im Kreis Mettmann kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen durch E-Scooter – sei es auf der Straße oder auf Gehwegen. Es besteht immer noch der weit verbreitete Mythos, dass man mit einem E-Roller immer auf dem Gehweg fahren darf. Das ist nicht korrekt: Grundsätzlich müssen Elektro-Kleinstfahrzeuge Radverkehrsflächen nutzen. Das bedeutet, dass E-Scooter-Nutzer Radwege benutzen müssen, sofern vorhanden. Wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen E-Scooter auch auf der Fahrbahn und außerorts auf dem Seitenstreifen fahren.
Es ist wichtig zu beachten: Das Fahren mit einem E-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nur erlaubt, wenn dies durch eine spezielle Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich gestattet ist. Übrigens: Wenn ein solches Schild fehlt, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt! Wenn Sie mit einem E-Scooter durch eine Fußgängerzone von A nach B gelangen möchten, müssen Sie also absteigen und schieben.
Weitere Informationen zum sicheren Gebrauch von E-Scootern finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link: https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf.
Quelle: Presseportal








