Am Sonntag wurde eine Seniorin von einem angeblichen Mitarbeiter des medizinischen Dienstes bestohlen. Die Polizei warnt vor Betrugsversuchen und gibt Tipps zur Sicherheit im eigenen Zuhause.
Hemer: Falscher PflegedienstBetrugswarnung

Hemer (ost)
Am Samstagabend zwischen 20 und 22.30 Uhr wurde in eine Wohnung an der Schützenstraße eingebrochen. Unbekannte brachen gewaltsam die Tür auf. Der Betroffene teilte der Polizei mit, dass eine Xbox gestohlen wurde. Die Polizei bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 9099-0.
Ein vermeintlicher Mitarbeiter des medizinischen Dienstes hat am Sonntag eine ältere Dame an der Lohstraße bestohlen. Der Unbekannte (etwa 30 Jahre alt, dunkelhaarig, mit Poloshirt) klingelte gegen 14 Uhr an der Haustür und gab vor, vom medizinischen Dienst zu sein. Er täuschte vor, einen Hörtest durchzuführen und begab sich dazu ins Schlafzimmer der Frau. Nachdem er gegangen war, stellte die Dame fest, dass ihre Geldbörse fehlte. Die Polizei warnt davor, Fremde in die Wohnung zu lassen! Der weiße Kittel ist kein Beweis dafür, dass ein Pflegedienstmitarbeiter kommt, genauso wenig wie ein “Blaumann” ein Handwerker vor der Tür ist, der nach dem Abfluss sieht. Der medizinische Dienst kündigt sich an. Verlangen Sie Ausweise! Legen Sie wichtige Telefonnummern neben das Telefon. So können Sie während der Wartezeit des Besuchers vor der Tür den vermeintlichen Auftraggeber anrufen. Wenn der Fremde nicht warten will oder zwei Minuten später verschwindet, könnte das ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.
Eine 61-jährige Hemeranerin hat bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs erstattet, weil über ihr WhatsApp-Konto Zahlungsaufforderungen verschickt wurden. Mehrere Bekannte aus ihrer Kontaktliste erhielten solche Aufforderungen, Geld über PayPal zu senden. Die Hemeranerin glaubt, dass ihr Messenger-Konto “gehackt” wurde. Möglicherweise handelt es sich um eine noch relativ neue Betrugsmethode, für die der Begriff “Ghost Pairing” gebräuchlich geworden ist. Dabei wird das Messenger-Konto nicht gehackt, sondern die Opfer öffnen ihr Konto unwissentlich für fremde Nutzer. Im Grunde handelt es sich um eine Variante des “Phishing”, bei der Opfer dazu gebracht werden, ihre Zugangsdaten preiszugeben. WhatsApp ermöglicht es, Nachrichten auch vom Computer aus zu senden. Dazu können Nutzer des Dienstes weitere Geräte koppeln (“pairen”). Betrüger nutzen diese Möglichkeit aus. Typischerweise erhalten die Opfer zunächst eine Nachricht von einem Bekannten. Dieser ist ebenfalls bereits auf den Trick hereingefallen. Das neue Opfer wird aufgefordert, für einen Wettbewerb zu “voten”. Wer dem Link folgt, muss sich scheinbar erneut bei WhatsApp anmelden. Doch die angezeigte Seite gehört tatsächlich nicht zum Messenger, sondern dem Betrüger. Dieser erhält die Anmeldedaten, meldet sich mit seinem Computer an und sendet entweder die Zahlungsaufforderung oder die Aufforderung zum Voten. Die Betroffenen bemerken den Angriff oft erst, wenn andere Kontakte nach den Zahlungsaufforderungen fragen. Nutzer des Dienstes sollten in den Einstellungen überprüfen, ob weitere Geräte gekoppelt sind, und diese Koppelung dann aufheben. Zur zusätzlichen Sicherheit sollte grundsätzlich die 2-Faktor-Authentifizierung bei solchen Diensten aktiviert werden. Bei Kopplungsversuchen erhält der Nutzer dann auf anderem Weg eine Bestätigungsnachricht.
Einer 82-jährigen Hemeranerin wurde am Mittwochmorgen zwischen 10.40 und 10.55 Uhr beim Einkaufen in einem Warenhaus an der Hauptstraße die Geldbörse gestohlen. Mit der ebenfalls gestohlenen Bankkarte hat eine Unbekannte kurz darauf zweimal hohe Geldbeträge vom Konto der Seniorin abgehoben. Die Unbekannte trug graue Schuhe mit weißer Sohle, eine schwarze, enge Hose, ein Kopftuch mit Blumenmuster, eine weiße OP-Maske und eine graue Strickjacke sowie darunter ein weißes Unterteil. Die Polizei warnt vor Taschendieben, die überall dort zuschlagen, wo sich viele Menschen aufhalten. Besonders ältere Menschen stehen im Fokus. Daher sollten Wertsachen möglichst nah am Körper getragen werden. Einkaufskorb oder Rollator sind keine sicheren Aufbewahrungsorte. Die PIN darf keinesfalls im Portemonnaie aufbewahrt werden. (cris)
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Taschendiebstählen in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Taschendiebstahlraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 37.321 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 39.519 Fälle waren. Obwohl die Anzahl der aufgeklärten Fälle ebenfalls zunahm, stieg die Anzahl der Verdächtigen von 1.633 im Jahr 2022 auf 1.897 im Jahr 2023. Besonders auffällig ist die hohe Anzahl an nicht-deutschen Verdächtigen, die von 1.284 im Jahr 2022 auf 1.520 im Jahr 2023 anstieg. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen die meisten gemeldeten Taschendiebstähle in Deutschland im Jahr 2023 mit insgesamt 39.519 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 37.321 | 39.519 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 1.980 | 2.725 |
| Anzahl der Verdächtigen | 1.633 | 1.897 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 1.175 | 1.442 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 458 | 455 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 1.284 | 1.520 |
Quelle: Bundeskriminalamt
Cybercrime-Statistiken in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Nordrhein-Westfalen zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 29667 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur noch 21181 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg jedoch von 7667 auf 8126 im gleichen Zeitraum. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 6623 auf 7062, wobei die meisten davon männlich waren. Im Vergleich dazu verzeichnete Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 29.667 | 21.181 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 7.667 | 8.126 |
| Anzahl der Verdächtigen | 6.623 | 7.062 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 4.478 | 4.726 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.145 | 2.336 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 2.072 | 2.159 |
Quelle: Bundeskriminalamt








