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Herdecke: Feuerwehr im Dauereinsatz

Die Feuerwehr Herdecke war am Donnerstag über mehrere Stunden nahezu ununterbrochen im Einsatz und rückte zu einer Vielzahl unterschiedlicher Hilfeleistungen und Brandmeldealarme aus.

Foto: Unsplash

Herdecke (ost)

Am Donnerstag war die Feuerwehr Herdecke für mehrere Stunden fast ununterbrochen im Einsatz und musste zu verschiedenen Hilfeleistungen und Brandmeldealarmen ausrücken.

Schon am Vorabend gegen 19:49 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Pflegeheim im Ortsteil Nacken gerufen. Dort hatte angebranntes Essen die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst. Nach Überprüfung der betroffenen Bereiche konnte schnell Entwarnung gegeben und die Anlage zurückgesetzt werden.

Um 11:47 Uhr kam der nächste Einsatz mit dem Stichwort „Tier in Notlage“. Eine Polizeistreife hatte bei sommerlichen Temperaturen in der Neuen Bachstraße zwei Hunde in einem abgeschlossenen Fahrzeug aus Düsseldorf entdeckt. Die Polizei beauftragte die Feuerwehr, das Fahrzeug gewaltsam im Sinne des Tierschutzes zu öffnen. Bevor Maßnahmen ergriffen werden mussten, erschien jedoch der Fahrzeug- und Hundehalter an der Einsatzstelle. Dieser zeigte wenig Verständnis für die Situation. Der Vorfall wurde dokumentiert und an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet.

Auf dem Rückweg zum Standort wurde die Besatzung des Fahrzeugs sofort zu einem First-Responder-Einsatz gerufen. Vor dem Mühlencenter war eine Frau gestürzt und hatte sich eine schwere Kopfplatzwunde zugezogen. Die Einsatzkräfte übernahmen die Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Während der Versorgung ereignete sich jedoch ein Vorfall, der die Einsatzkräfte stark betroffen machte: Ein Mann fotografierte gemeinsam mit seinem Kind (im Kinderwagen) die medizinische Versorgung der verletzten Person und versendete das Foto. Ein Feuerwehrmann forderte ihn sofort auf, die Aufnahmen zu löschen, und wies auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen hin. Die Einsatzkräfte waren schockiert über dieses Verhalten. „Das Fotografieren oder Filmen von hilflosen Menschen während eines Notfalleinsatzes verletzt nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sondern widerspricht auch den Grundsätzen von Respekt, Würde und Mitmenschlichkeit“, so Einsatzleiter Jens Schumacher. Die Feuerwehr appelliert eindringlich an die Bevölkerung, die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu stören und die Privatsphäre verletzter oder hilfloser Menschen zu respektieren.

Um 12:36 Uhr wurde die Feuerwehr dann zu einem Brandmeldealarm in einem chemischen Industriebetrieb an der Wetterstraße gerufen. Das HLF rückte von der Einsatzstelle Mühlenstraße aus und war schnell vor Ort. In einer Industriehalle hatte ein Wärmemeldekabel aufgrund der hohen Außentemperaturen Alarm ausgelöst. Die Halle war bereits evakuiert und die Zufahrt zur Einsatzstelle war frei, sodass die Feuerwehr schnell handeln konnte. Nach der Kontrolle wurde die Brandmeldeanlage zurückgesetzt und an den Betreiber übergeben.

Um 14:16 Uhr rückte die Feuerwehr erneut in den Ortsteil Nacken aus. Gemeldet war eine Menschenrettung in einer unklaren Situation. Nach Erkundung stellte sich heraus, dass keine Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich waren, und der Einsatz vorzeitig beendet werden konnte.

Nur 23 Minuten später, um 14:39 Uhr, wurde eine hilflose Person hinter einer verschlossenen Wohnungstür in der Straße Rostesiepen gemeldet. Wieder rückte das HLF von der Einsatzstelle am Nacken in Richtung Westende ab. Bevor die Wohnung gewaltsam geöffnet werden musste, konnte ein Angehöriger mit einem Zweitschlüssel die Tür öffnen. Die Feuerwehr musste daher nicht mehr eingreifen. Die Polizei war vor Ort und übernahm die Maßnahmen.

Die Feuerwehr weist darauf hin, dass es an warmen Sommertagen niemals Kinder oder Tiere in abgestellten Fahrzeugen zurückgelassen werden dürfen. Bereits nach kurzer Zeit können sich lebensgefährliche Temperaturen im Fahrzeuginneren entwickeln. Ebenso bittet die Feuerwehr darum, bei Einsätzen Rücksicht auf Betroffene und Einsatzkräfte zu nehmen und auf Foto- oder Videoaufnahmen zu verzichten. Es wird auf das StGB § 201a hingewiesen.

Quelle: Presseportal

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