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Herford: Mindestlohnkontrollen im Taxi- und Mietwagengewerbe

Bielefelder Zoll überprüft Fahrer und Unternehmen auf Mindestlohnverstöße und Ausweispflicht. 36 Fahrer wurden kontrolliert, 19 Fälle von Unregelmäßigkeiten entdeckt.

Der Bielefelder Zoll überprüfte zusammen mit anderen Behörden Fahrerinnen und Fahrer an verschiedenen Taxiständen in der Region/Foto: Hauptzollamt Bielefeld
Foto: Presseportal.de

Bielefeld (ost)

Am Freitag, dem 12.06.2026, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bielefeld (FKS) in einer koordinierten Aktion eine Überprüfung des Taxi- und Mietwagengewerbes in der Region durchgeführt.

Die Dienststellen in Herford und Paderborn waren an der Aktion des Hauptzollamtes Bielefeld beteiligt. Insgesamt waren 50 Einsatzkräfte (darunter 25 Zöllnerinnen und Zöllner) im Einsatz. Der Zoll wurde von der Kreispolizei Herford, den Straßenverkehrsämtern der Kreise Herford, Lippe und Minden-Lübbecke sowie den Finanzämtern aus Detmold, Minden und Paderborn unterstützt. Während der Maßnahmen wurden insgesamt 36 Fahrerinnen und Fahrer an verschiedenen Taxiständen kontrolliert.

Der Zoll überprüfte insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen, die Rechtmäßigkeit des Bezugs von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit sowie die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen bei der Beschäftigung von Ausländern. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt, gilt auch für das Taxi- und Mietwagengewerbe.

Die Überprüfungen des Hauptzollamtes ergaben insgesamt 19 Fälle von Unregelmäßigkeiten, die weiter untersucht werden müssen. Unter anderem handelt es sich in sechs Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in drei Fällen um Missbrauch von Sozialleistungen und in zwei Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Darüber hinaus wurde in acht Fällen die Pflicht zur Mitführung von Ausweisdokumenten nicht eingehalten. Der Zoll leitete vor Ort die entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

An die in der vergangenen Woche durchgeführten Überprüfungen schließen sich nun detaillierte Prüfungen der Geschäftsunterlagen an, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Taxi- und Mietwagenfirmen, vor allem im Hinblick auf die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften.

Quelle: Presseportal

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