Die Bundesanwaltschaft hat fünf mutmaßliche Mitglieder einer kriminellen Vereinigung festnehmen lassen, die gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben.
Herzogtum Sachsen-Lauenburg: Kriminelle Vereinigung für Exportgeschäfte festgenommen

Karlsruhe (ost)
Heute (2. Februar 2026) hat die Bundesanwaltschaft aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs
den deutsch-ukrainischen Staatsbürger Artem I., den deutschen Staatsbürger Boris M., den deutschen Staatsbürger Eugen R. und den deutsch-russischen Staatsbürger Nikita S.
durch Beamte des Zollkriminalamts festnehmen lassen.
Zusätzlich wurde der
deutsch-russische Staatsbürger Daniel A. vorläufig festgenommen.
Die Festnahmen fanden in Lübeck und im Kreis Herzogtum Lauenburg statt. Gleichzeitig begannen dort sowie in Frankfurt am Main, im Landkreis Nordwestmecklenburg, in Nürnberg und im Kreis Ostholstein Durchsuchungen. Die Maßnahmen zielen auf fünf weitere Beschuldigte ab, die sich auf freiem Fuß befinden.
Die festgenommenen Beschuldigten werden dringend verdächtigt, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (§ 18 Abs. 1, Abs. 8 AWG i.V.m. jeweils einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union).
Den Beschuldigten wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Nikita S. ist der alleinige Eigentümer und Geschäftsführer eines in Lübeck ansässigen Handelsunternehmens. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 nutzten er und die anderen Beschuldigten das Unternehmen, um heimlich Güter für die russische Industrie zu beschaffen und nach Russland zu exportieren. Zur Verschleierung der Geschäfte nutzten die Beschuldigten mindestens ein weiteres Scheinunternehmen in Lübeck, Scheinabnehmer innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sowie ein russisches Unternehmen als Empfänger, für das Nikita S. ebenfalls in leitender Position tätig ist. Das Ziel war die Umgehung der Embargobestimmungen der Europäischen Union (Russland-Embargo-Verordnungen). Hinter dem Beschaffungsnetzwerk standen mutmaßlich staatliche Stellen auf russischer Seite. Mindestens 24 gelistete Rüstungsunternehmen in Russland gehörten zu den Endabnehmern der exportierten Güter.
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen haben die Beschuldigten etwa 16.000 Lieferungen nach Russland veranlasst. Der Gesamtwert der illegalen Geschäfte beläuft sich auf mindestens 30 Millionen Euro. In dieser Höhe hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Vermögensarrest angeordnet.
Die Untersuchung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst durchgeführt. Das Zollkriminalamt ist mit den umfangreichen polizeilichen Ermittlungen beauftragt.
Die festgenommenen Beschuldigten werden morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird im Fall von Daniel A. über die Anordnung eines Haftbefehls entscheiden und die anderen vier Beschuldigten über die Haftbefehle informieren.
Quelle: Presseportal








