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Hund in Auto zurückgelassen: Verfahren eingeleitet

Ein 63-jähriger Deutscher wird wegen Vernachlässigung seines Hundes bei über 30 Grad Außentemperatur angezeigt. Die Polizei warnt vor lebensgefährlichen Situationen für Tiere und Kinder im heißen Auto.

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Foto: Presseportal.de

Erkrath (ost)

In Erkrath wurde ein 63-jähriger Deutscher wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz von der Polizei angezeigt: Am Dienstag (23. Juni 2026) ließ der Mann seinen Hund bei Außentemperaturen von über 30 Grad für eine längere Zeit in seinem verschlossenen Auto.

Das folgende Ereignis fand statt:

Um 17:45 Uhr entdeckte ein Passant in der Straße “Steinhof” einen im verschlossenen Auto zurückgelassenen Hund. Aufgrund der hohen Temperaturen von über 30 Grad und der Sorge um den Hund alarmierte der Passant die Polizei, die schnell vor Ort war. Dabei stellte sie fest, dass der mittelgroße Hund stark hechelte und offensichtlich sehr erschöpft war.

Noch bevor die Einsatzkräfte den Hund gewaltsam aus dem Auto befreien konnten, erschien der Fahrzeug- und Hundehalter auf dem Parkplatz. Der Mann gab an, seit etwa 17 Uhr in einem nahegelegenen Fitnessstudio trainiert zu haben, dabei aber in kurzen Abständen nach dem Hund geschaut zu haben.

Die Aussagen des Mannes stimmten jedoch nicht mit den Beobachtungen des Zeugen überein. Daraufhin leitete die Polizei ein Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Mann ein.

Die Polizei nutzt diesen Vorfall, um einen wichtigen Appell zu machen:

Bei sommerlichen Temperaturen kann sich ein Auto sehr schnell extrem aufheizen – der Innenraum kann zu einem regelrechten “Backofen” werden. Für Kinder oder Tiere, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, kann dies lebensgefährlich sein.

Die Polizei betont: Lassen Sie niemanden im Auto zurück – auch nicht “nur mal eben” kurz beim Einkaufen oder für andere Erledigungen.

Was tun, wenn Sie ein Kind oder einen Hund in einem überhitzten Auto entdecken und der Fahrzeughalter nicht zu sehen ist?

In diesem Fall sollten Sie vor Ort nach einem Berechtigten suchen. Ist keiner zu finden, zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen. Die Einsatzkräfte wissen, was zu tun ist. Wenn Sie eine akute Gefahr für Leib und Leben sehen, dürfen Sie auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen, um zu retten.

Quelle: Presseportal

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