Zwei Fälle von Fischwilderei beschäftigen die Polizei nach illegalen Angelaktionen im Teich und Kanal, mehrere Personen flüchten vor den Beamten.
Illegales Angeln in Gelsenkirchen endet mit Strafverfahren

Gelsenkirchen (ost)
Die Polizei in Gelsenkirchen wurde am Sonntag, den 5. Juli 2026, mit zwei Fällen von Fischwilderei konfrontiert: Anfangs bemerkten Polizeibeamte in der Nacht gegen 2.50 Uhr im Bulmker Park an der Hohenzollernstraße in Bulmke-Hüllen zwei Personen, die offensichtlich in einem Teich angelten. Als sie die Beamten sahen, flüchteten die beiden Männer auf Fahrrädern über abgesperrte Fußwege. An dem Ufer des Teiches fanden die Einsatzkräfte eine selbstgebaute Reuse und drei tote Fische. Gegen 21.35 Uhr am selben Tag meldete ein Zeuge drei Personen in Schalke-Nord in der Nähe der Kurt-Schumacher-Straße, die am Ufer des Rhein-Herne-Kanals angeln würden. Auch die alarmierten Polizeibeamten konnten diese Situation beobachten. Als das Trio die Polizei bemerkte, flüchteten die Angler mit ihren Fahrrädern. Wenig später konnten die Einsatzkräfte jedoch die drei Männer im Alter von 20, 32 und 64 Jahren aus Gelsenkirchen auf der Berliner Brücke antreffen. Dabei erkannten die Beamten den 64-Jährigen wieder und konnten ihn als einen der flüchtigen Beteiligten des illegalen Fischens aus der vorherigen Nacht im Bulmker Park identifizieren. Da keiner der Männer eine Erlaubnis zum Angeln hatte, wurde gegen alle drei ein Strafverfahren eingeleitet. Der 64-Jährige muss sich sogar in beiden Fällen verantworten. Die Polizei stellte mehrere mitgeführte Angelgeräte der Männer sicher, um weitere Straftaten zu verhindern. Die Ermittlungen zu dem flüchtigen Tatverdächtigen aus dem ersten Vorfall dauern an.
Quelle: Presseportal








