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Istanbul: Verhaftung am Flughafen Düsseldorf

Die Bundespolizei verhaftet einen Rumänen und einen Deutschen aufgrund von Haftbefehlen wegen Verkehrsdelikten. Beide konnten die Geldstrafen vor Ort begleichen und ihre Reise fortsetzen.

Foto: unsplash

Düsseldorf (ost)

Am heutigen Mittwochmorgen (03.06.2026) wurde ein rumänischer Staatsbürger am Flughafen Düsseldorf von der Bundespolizei kontrolliert, als er sich für die Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei anmeldete. Die Beamten stellten fest, dass eine Fahndung nach dem 29-jährigen Mann lief. Im März dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Krefeld einen Haftbefehl wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Verurteilten aus dem November 2024 erlassen. Da er nicht auf die Vorladung zur Strafvollstreckung reagiert hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.

Der in Moldau lebende Mann konnte jedoch die Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen vermeiden, indem er die Geldstrafe von 200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei zahlte. Danach setzte er seine Reise fort.

Nur wenige Augenblicke später wurde ein deutscher Staatsbürger von den Bundespolizeibeamten kontrolliert, der beabsichtigte, nach Marsa Alam/Ägypten zu fliegen. Bei der Ausreisekontrolle stellte sich heraus, dass der 45-Jährige von der Staatsanwaltschaft Paderborn gesucht wurde. Im Juni des vergangenen Jahres wurde ein Haftbefehl wegen versuchter Nötigung gegen den im Juli 2024 Verurteilten ausgestellt. Da er der Strafvollstreckung entkommen war, wurde die Fahndung eingeleitet.

Der Mann aus Essen konnte jedoch die Geldstrafe von 180 Euro vor Ort bei der Bundespolizei bezahlen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen umgehen. Danach durfte er seine Reise nach Ägypten antreten.

Quelle: Presseportal

nf24