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Izmir: Verhaftung von fünf gesuchten Personen am Flughafen Düsseldorf

Am Wochenende nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fünf Personen fest, darunter ein Niederländer, ein Türke und ein Deutscher, die Haftbefehle wegen verschiedener Delikte hatten.

Foto: Depositphotos

Düsseldorf (ost)

Letztes Wochenende (15.-17.08.2025) hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Zuge der Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf gesuchte Personen festgenommen.

Am Freitagmorgen haben die Bundespolizisten zunächst einen 36-jährigen niederländischen Staatsbürger bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/Türkei entdeckt. Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Oktober 2024 einen Haftbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den bereits im Juni 2023 Verurteilten ausgestellt hatte. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen konnte der Mann, der in den Niederlanden lebt, jedoch vermeiden, indem er die Geldstrafe von 2.250 Euro vor Ort bezahlte. Danach setzte er seine Reise fort.

Am Freitagabend wurde ein weiterer niederländischer Staatsbürger kontrolliert, der nach Izmir/Türkei fliegen wollte. Bei der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 33-Jährige im Juni 2022 wegen Betrugs von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe per Haftbefehl gesucht wurde. Er wurde bereits im März 2022 rechtskräftig verurteilt. Durch die Zahlung der Geldstrafe von 1.600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann, der in den Niederlanden lebt, auch die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen vermeiden und seine Reise fortsetzen.

Eineinhalb Stunden später wurde eine türkische Staatsbürgerin kontrolliert, die sich bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Trabzon/Türkei vorstellte. Die Bundespolizei stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im Juli dieses Jahres ebenfalls einen Haftbefehl wegen Betrugs gegen die 49-jährige Frau erlassen hatte. Sie wurde im Oktober 2024 rechtskräftig verurteilt. Die Frau aus Karlsruhe konnte auch die Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen vermeiden, indem sie die Geldstrafe von 1.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei zahlte.

Am Samstagmorgen wurde ein 30-jähriger deutscher Staatsbürger bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon von den Beamten entdeckt. Gegen ihn lagen insgesamt fünf Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Einer wurde im Dezember 2023 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den bereits im Juli 2021 Verurteilten ausgestellt. Die anderen vier Haftbefehle wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2024 wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ausgestellt. Der Bochumer konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen sowie die Erzwingungshaft von insgesamt 14 Tagen ebenfalls vermeiden, indem er die Geldstrafe von 1.200 Euro sowie die Geldbuße von insgesamt 275 Euro vor Ort bei der Bundespolizei zahlte.

Zu guter Letzt wurde am Sonntagabend im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Palma de Mallorca/Spanien ein deutscher Staatsbürger am Flughafen Düsseldorf von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass auch gegen den 25-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen den bereits im Oktober 2023 Verurteilten erlassen. Der Dorstener konnte die Geldstrafe von 1.840 Euro ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 46 Tagen vermeiden.

Quelle: Presseportal

nf24