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Karlsruhe: Übernahme der Ermittlungen nach Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle

Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen versuchter Sprengstoffexplosion und gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr übernommen. Das Bundeskriminalamt führt die polizeilichen Ermittlungen.

Foto: unsplash

Karlsruhe (ost)

Heute, am 6. August 2026, hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zum Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen, aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles.

Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB).

Es gibt ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass am Abend des 4. August 2026 auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Explosion durch eine Drohne verursacht werden sollte. An der Drohne waren professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Eine Frachtmaschine, die wegen des Vorfalls durchstarten musste, kollidierte im erweiterten Bereich des Flughafens in der Luft mit einem Gegenstand, vermutlich einer weiteren Drohne.

Es handelt sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland. Dadurch ist die Tat in der Lage, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).

Das Bundeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.

Quelle: Presseportal

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