Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren übernommen. Verdacht auf Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr.
Karlsruhe: Übernahme der Ermittlungen nach Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle

Karlsruhe (ost)
Wegen der Wichtigkeit des Falls hat die Bundesanwaltschaft heute (6. August 2026) das Ermittlungsverfahren zum Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen.
Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB).
Es gibt ausreichende tatsächliche Hinweise darauf, dass am Abend des 4. August 2026 auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle mittels einer Drohne eine Explosion geplant war. Dafür wurden an der Drohne professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Ein Frachtflugzeug, das wegen des Vorfalls durchstarten musste, kollidierte im erweiterten Bereich des Flughafens in der Luft mit einem Gegenstand, vermutlich einer weiteren Drohne.
Es handelt sich um einen ernsthaften Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland. Dadurch ist die Tat in der Lage, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu gefährden (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).
Das Bundeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.
Quelle: Presseportal








