Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den deutschen Staatsbürger Kai M. übernommen. Er wird beschuldigt, eine terroristische und kriminelle Vereinigung gegründet und geleitet zu haben.
Karlsruhe: Untersuchung gegen Kai M. wegen Terror- und Kriminalvereinigung

Karlsruhe (ost)
Am 7. August 2026 hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Bürger Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen.
Es wird vermutet, dass der Beschuldigte als Jugendlicher und junger Erwachsener Mitglied einer terroristischen und einer kriminellen Organisation war, wobei er jeweils als Anführer agierte und eine der Gruppen möglicherweise gegründet hat (§ 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 5 Satz 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG). Zusätzlich werden dem Beschuldigten weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord (§ 211 Abs. 2, § 26 StGB), Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 und 4, § 26 StGB), Vergewaltigung (§ 177 StGB) und sexueller Missbrauch eines Kindes (§ 176a Abs. 1 Nr. 2 StGB), bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b Abs. 1 StGB), öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 Abs. 1 und 2 StGB), Billigung von Straftaten (140 Nr. 2 i.V.m. § 126 Abs. 1 Nr. 7 StGB) und Gewaltdarstellung (§ 131 Abs. 1 StGB).
Basierend auf dem aktuellen Stand der Ermittlungen wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt vorgeworfen:
Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. zusammen mit anderen eine Online-Gruppierung, die von rechtsextremen Ideen geprägt ist und auf die Begehung schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag abzielt. Ihr Ziel ist es, durch Gewalt oder öffentliche Aufrufe den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. Bilder und Videos solcher Taten werden gezielt in Chatgruppen geteilt, um Werbung für die Gruppe und zukünftige Anschläge zu machen.
Spätestens Ende 2024 schloss sich Kai M. einer anderen Online-Gruppierung mit kriminellen Absichten an.
Beide Gruppen sind Teil der sogenannten COM-Szene oder zumindest mit ihr verbunden. Diese Szene entstand vor einigen Jahren im Internet. Die Mitglieder suchen gezielt in sozialen Medien oder auf Gaming-Plattformen nach sehr jungen, meist weiblichen Personen, die durch Manipulation und Zwang zu erniedrigenden Handlungen und/oder Selbstverletzungen bis hin zum Suizid gedrängt werden sollen.
Kai M. soll in beiden Gruppen als einer der Anführer agiert haben. Es gibt auch ausreichende Beweise dafür, dass er maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung von Straftaten für die Gruppen beteiligt war. Angeblich hat er zusammen mit anderen Mitgliedern der Gruppen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Außerdem soll er in einem Chat zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu angestiftet haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Schließlich wird vermutet, dass der Beschuldigte über das Internet Kontakt zu einem Kind im europäischen Ausland aufgenommen hat und es dazu gebracht hat, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen; dabei erlitt das Kind schwere Verletzungen. Der Beschuldigte verbreitete anschließend Videos von einigen dieser Taten im Netz.
Kai M. wurde am 17. März 2026 verhaftet und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Grundlage hierfür bildet ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz. Eine Anpassung des Haftbefehls wird zeitnah vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erfolgen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Mordraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 380 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 470 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 357 auf 443. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 518 auf 671, wobei die meisten davon männlich waren. Im Jahr 2023 gab es 596 männliche Verdächtige, im Vergleich zu 458 im Jahr 2022. Die Anzahl der weiblichen Verdächtigen stieg von 60 auf 75. Besonders besorgniserregend ist, dass die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen von 206 auf 310 anstieg. Trotz des Anstiegs bleibt Nordrhein-Westfalen jedoch nicht die Region mit den meisten Mordfällen in Deutschland im Jahr 2023, da in einer anderen Region 470 Fälle registriert wurden.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 380 | 470 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 357 | 443 |
| Anzahl der Verdächtigen | 518 | 671 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 458 | 596 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 60 | 75 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 206 | 310 |
Quelle: Bundeskriminalamt
Cybercrime-Statistiken in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Nordrhein-Westfalen sind zwischen 2022 und 2023 gesunken. Im Jahr 2022 wurden 29667 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur noch 21181 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg jedoch von 7667 auf 8126. Die Anzahl der Verdächtigen stieg ebenfalls von 6623 auf 7062, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 4478 auf 4726 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 2145 auf 2336 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen blieb mit 2072 im Jahr 2022 und 2159 im Jahr 2023 nahezu konstant. Im Vergleich dazu verzeichnete Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 29.667 | 21.181 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 7.667 | 8.126 |
| Anzahl der Verdächtigen | 6.623 | 7.062 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 4.478 | 4.726 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.145 | 2.336 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 2.072 | 2.159 |
Quelle: Bundeskriminalamt








