Die Bundespolizei vollstreckte am Mittwoch einen Haftbefehl in Emmerich-Elten und in Kleve, um Geldstrafen zu vermeiden.
Kleve – Emmerich: Haftbefehl vollstreckt am Mittwoch

Kleve – Emmerich (ost)
Am Mittwochvormittag führte die Bundespolizei im Zuge der temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Bundesstraße 8 in Emmerich-Elten eine Kontrolle an einem 55-jährigen Deutschen als Mitfahrer in einem in Essen zugelassenen PKW bei der Einreise aus den Niederlanden durch. Die Überprüfung der Identität in den polizeilichen Datenbanken ergab, dass der Reisende wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wird. Der Gesuchte beglich die fällige Geldstrafe in Höhe von 20 Euro bei der Bundespolizei und konnte somit die ein-tägige Haft vermeiden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erlaubte die Bundespolizei die Weiterfahrt.
In einem Regionalexpress 19 reiste am Mittwochnachmittag ein 33-jähriger Deutscher von Arnheim nach Oberhausen. Bei der Überprüfung der Personalien am Bahnhof Emmerich stellte die Bundespolizei fest, dass der Mann zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zwecks Zustellung eines Strafbefehls gesucht wird. Der Strafbefehl bezieht sich auf einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz. Der Verurteilte muss entweder eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zahlen oder eine 60-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Strafbefehl wurde ihm von der Bundespolizei auf der Dienststelle in Kleve übergeben. Der Mann zeigte sich zahlungsbereit. Gemäß telefonischer Absprache mit dem Amtsgericht Kusel soll die Geldstrafe jedoch erst nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung beglichen werden. Abschließend erlaubte die Bundespolizei die Weiterreise.
Quelle: Presseportal








