Die Bundespolizei kontrollierte am Bahnhof Ahaus einen Staatenlosen mit Haftbefehl wegen Diebstahls. Ein Ukrainer wurde am Grenzübergang Elten-Autobahn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhaftet.
Kleve – Gronau – Ahaus – Emmerich: Haftbefehle vollstreckt am Montag, 29. Juni 2026

Kleve – Gronau – Ahaus – Emmerich (ost)
Am Montagmorgen, den 29. Juni 2026, führte die Bundespolizei am Bahnhof Ahaus eine Kontrolle bei einem staatenlosen Mann durch. Bei der Überprüfung der Identität wurde festgestellt, dass der Mann aufgrund eines Diebstahls einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen gegen sich hatte. Der Verurteilte hatte entweder eine Geldstrafe von 1160 Euro zu zahlen oder eine 26-tägige Haftstrafe anzutreten. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von der Bundespolizei zur Haftverbüßung ins Gefängnis nach Münster gebracht.
Am Abend passierte ein 40-jähriger Ukrainer als Passagier in einem grenzüberschreitenden Reisebus den Grenzübergang Elten-Autobahn auf der Autobahn 3 und reiste ins Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle durch die Grenzpolizei stellten die Beamten fest, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Sicherung der Hauptverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Zudem wurde die Einziehung der Fahrerlaubnis durch das Landratsamt Main-Taunus-Kreis angeordnet. Der Ukrainer hatte außerdem drei Joints bei sich. Er wurde vor Ort festgenommen und zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Es ist geplant, den Mann am Dienstag dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vorzuführen.
Quelle: Presseportal








