Die Bundespolizei vollstreckte am Dienstag Haftbefehle bei Einreisen aus den Niederlanden, um Geldstrafen oder Haftstrafen zu vermeiden.
Kleve – Gronau – Goch: Haftbefehle vollstreckt bei Grenzkontrollen

Kleve – Gronau – Goch (ost)
Am Dienstagmorgen fuhr ein 68-jähriger Mann aus den Niederlanden mit seinem Fahrrad über die Grenze nach Gronau in Deutschland. Die Bundespolizei stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Münster einen Haftbefehl gegen ihn wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erlassen hatte. Der Verurteilte zahlte eine Geldstrafe von 1000 Euro oder verbüßte eine 25-tägige Haftstrafe. Er zahlte den Betrag bei der Bundespolizei und konnte so eine Haftstrafe vermeiden. Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterfahren.
An der Anschlussstelle Kleve der Bundesautobahn 57 kontrollierte die Bundespolizei am Dienstagnachmittag einen 29-jährigen rumänischen Fahrer eines in Kleve zugelassenen PKWs, der aus den Niederlanden einreiste. Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück nach ihm wegen Diebstahls suchte. Er zahlte die Geldstrafe von 360 Euro bei der Bundespolizei und vermied so eine sechstägige Haftstrafe. Danach durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Zwei Niederländer im Alter von 37 und 28 Jahren wurden am Dienstagmittag von der Bundespolizei bei der Einreise aus den Niederlanden am Grenzübergang Siebengewald in Goch kontrolliert. Im Fahrzeug fand die Bundespolizei 163,59 Gramm Marihuana und 11,93 Gramm Kokain, die sichergestellt wurden. Der 37-jährige Fahrer wurde verdächtigt, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein, und ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 1,14 Promille. Ein Arzt führte auf der Dienststelle in Kleve eine Blutentnahme durch. Gegen beide Männer wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen durften die Niederländer die Dienststelle verlassen.
Quelle: Presseportal








