Ein 44-jähriger Bulgare löste einen Haftbefehl ein und zahlte eine Geldstrafe, während ein 60-jähriger Serbe aufgrund fehlender Papiere und Alkoholwert zurück in die Niederlande geschickt wurde.
Kleve – Kempen – Emmerich: Haftbefehl eingelöst, Rückweisung in die Niederlande

Kleve – Kempen – Emmerich (ost)
Am Mittwochmorgen, den 9. September 2026, erschien ein vierundvierzigjähriger Bulgare im Bundespolizeirevier Kempen, um einen Autoschlüssel abzuholen. Während der Überprüfung seiner Daten in den polizeilichen Systemen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Limburg einen Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ausgestellt hatte. Der Mann musste entweder eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen oder eine zehntägige Haftstrafe verbüßen. Nach Zahlung der Geldstrafe durfte er die Dienststelle verlassen.
Ein sechzigjähriger Serbe wurde von der Bundespolizei am späten Mittwochabend auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn kontrolliert, als er mit einem in Viersen zugelassenen PKW aus den Niederlanden einreiste. Das Fahrzeug war seit Februar dieses Jahres außer Betrieb und nicht wieder zugelassen worden. Der Reisende zeigte seinen serbischen Reisepass vor und gab zu, seit 2022 dauerhaft im Schengenraum zu leben. Eine Überprüfung ergab, dass die niederländischen Behörden eine Rückkehrentscheidung im Schengener Informationssystem verzeichnet hatten. Zudem konnte er keinen gültigen Führerschein vorlegen und hatte einen Atemalkoholwert von 1,5 Promille. Nach einer Blutprobe und erkennungsdienstlicher Behandlung stellte sich heraus, dass er bereits unter anderen Identitäten erfasst war. Die Bundespolizei wies ihn schließlich zurück in die Niederlande.
Quelle: Presseportal








