Die Bundespolizei vollstreckte am Dienstag Haftbefehle bei Grenzkontrollen. Ein Syrer und ein Deutscher wurden verhaftet, einer zahlte die Geldstrafe.
Kleve – Kempen – Emmerich – Nettetal – Boisheim: Haftbefehle bei Grenzkontrollen vollstreckt

Kleve – Kempen – Emmerich – Nettetal – Boisheim (ost)
Am Dienstagnachmittag wurde ein 23-jähriger Syrer von der Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide kontrolliert, als er aus den Niederlanden einreiste. Bei der Überprüfung der Identität anhand seines syrischen Reisepasses stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Nötigung gesucht wurde. Außerdem wurde die Sicherstellung seines Führerscheins angeordnet, den die Beamten jedoch nicht finden konnten. Der Syrer wurde von der Bundespolizei verhaftet und nach Abschluss der Maßnahmen zur Verbüßung einer 30-tägigen Haftstrafe ins Gefängnis nach Kleve gebracht, da er die Geldstrafe von 1200 Euro nicht zahlen konnte.
Ein 26-jähriger Deutscher aus Venlo kam am Nachmittag als Fahrgast im Regionalexpress 13 im Bundesgebiet an. Die Überprüfung seiner Identität ergab einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen durch die Staatsanwaltschaft Bonn. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe von 90 Euro bei der Bundespolizei und vermied somit eine neuntägige Haftstrafe. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Auf der Autobahn 52 kontrollierte die Bundespolizei am Dienstagabend Reisende in einem grenzüberschreitenden Reisebus, der aus den Niederlanden einreiste. Die Personalien eines 25-jährigen Deutschen wurden anhand seines Personalausweises in den polizeilichen Fahndungssystemen überprüft. Die Staatsanwaltschaft Köln suchte den Reisenden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Verurteilte musste entweder eine Geldstrafe von 250 Euro zahlen oder eine 12-tägige Haftstrafe antreten. Er zahlte die Geldstrafe bei der Bundespolizei und durfte nach Abschluss der Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal








