Die Bundespolizei kontrollierte Reisende mit offenen Haftbefehlen und verhinderte drohende Haftstrafen durch Geldzahlungen.
Kleve – Kempen – Kaldenkirchen – Emmerich – Weeze: Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

Kleve – Kempen – Kaldenkirchen – Emmerich – Weeze (ost)
Am Freitagnachmittag, den 7. August 2026, hat die Bundespolizei an der Autobahn 61 an der Ausfahrt Kaldenkirchen Süd eine 29-jährige Ukrainerin als Beifahrerin in einem in Bulgarien zugelassenen PKW bei der Einreise aus den Niederlanden kontrolliert. Bei der Überprüfung der Identität in den polizeilichen Datenbanken stellte die Bundespolizei fest, dass die Reisende aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls gesucht wird. Die Gesuchte beglich die fällige Geldstrafe von 600 Euro bei der Bundespolizei und konnte somit die drohende 40-tägige Haftstrafe vermeiden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte sie ihre Reise fortsetzen.
Auf der Autobahn 3 am Rastplatz Wittenhorst wurde am Samstagmorgen, den 8. August 2026, eine 22-jährige Rumänin als Beifahrerin in einem in Rumänien zugelassenen PKW von der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung der Identität stellte sich heraus, dass die Reisende aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Die Gesuchte wurde vor Ort festgenommen und zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Eine Bekannte der Frau zahlte die fällige Geldstrafe von 450 Euro bei der Polizei in Bischofsheim und konnte somit die drohende 15-tägige Haftstrafe der Rumänin abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erlaubte die Bundespolizei die Weiterreise.
Ein 51-jähriger Pole reiste am Sonntagmittag, den 9. August 2026, als Passagier im Regionalexpress 13 aus den Niederlanden nach Deutschland. Bei der Überprüfung der Identität durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Reisende aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Beleidigung gesucht wird. Der Verurteilte beglich die Geldstrafe von 1500 Euro in der Bundespolizeiwache Kempen und konnte somit die 15-tägige Haftstrafe vermeiden. Danach durfte er seine Reise fortsetzen.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein am Samstagabend, den 8. August 2026, einen 38-jährigen Niederländer. Bei der Überprüfung der Identität wurde eine Fahndungsnotierung in den polizeilichen Datenbanken festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf suchte den Reisenden aufgrund eines Haftbefehls wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Die ihm drohende viertägige Haftstrafe konnte der Niederländer vermeiden, indem er die Geldstrafe von 400 Euro bei der Bundespolizei zahlte. Danach durfte der Mann weiterreisen.
Quelle: Presseportal








