Die Bundespolizei kontrollierte Reisende in Zügen und Autos, verhaftete Personen mit offenen Haftbefehlen und ließ sie nach Zahlung der Geldstrafen weiterreisen.
Kleve – Kempen – Viersen – Straelen – Gronau: Haftbefehle vollstreckt am Dienstag

Kleve – Kempen – Viersen – Straelen – Gronau (ost)
Am Dienstagmorgen führte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen Kontrollen der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Regionalzug 13 von Viersen nach Venlo durch. Dabei wurden auch die Identitätsdaten eines 37-jährigen Afghanen mit den polizeilichen Aufzeichnungen abgeglichen. Es stellte sich heraus, dass der Passagier aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Rostock wegen Trunkenheit am Steuer gesucht wurde. Zudem gab es Ermittlungen wegen Raubes, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Der Verurteilte beglich die fällige Geldstrafe von 700 Euro bei der Bundespolizei und entging somit einer drohenden 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Afghane seine Reise fortsetzen.
Ein 40-jähriger Deutscher kam am Nachmittag als Fahrer eines in Mühlhausen zugelassenen PKWs auf der Autobahn 40 ins Bundesgebiet. Bei der Kontrolle an der Anschlussstelle Straelen stellte sich anhand seines Personalausweises heraus, dass der Reisende mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Trier suchte ihn wegen Betrugs. Er musste eine Geldstrafe von 960 Euro zahlen oder eine 12-tägige Haftstrafe antreten. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken suchte ihn wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Hier war eine Geldstrafe von 50 Euro zu zahlen oder eine eintägige Haftstrafe zu verbüßen. Der Mann zahlte die erforderlichen Geldbeträge bei der Bundespolizei, um die Haftstrafen abzuwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
In einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Gent nach Kopenhagen reiste ein 43-jähriger Pole am späten Abend auf der Bundesstraße 54 ins Bundesgebiet ein. Die Überprüfung seiner Identität anhand seines polnischen Reisepasses ergab, dass er aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Diebstahls gesucht wurde. Es gab auch Ermittlungen wegen Diebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Da der Verurteilte die Geldstrafe von 1200 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ins Gefängnis in Münster, um die 15-tägige Haftstrafe anzutreten.
Quelle: Presseportal








