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Kleve: Verbotene Fahrt mit Kind auf E-Scooter

Polizei entdeckt erschreckenden Fall in Straelen: 42-jährige Frau fährt mit zweijähriger Tochter auf dem Trittbrett, ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz, Verstoß gegen Elektrokleinstfahrzeugeverordnung.

Foto: Depositphotos

Straelen (ost)

Am Montag (29. September 2025) waren die Beamten des Verkehrsdienstes der Polizei Kleve schockiert, als sie die Gelderner Straße in Straelen patrouillierten. Eine 42-jährige Frau fuhr mit einem E-Scooter auf der falschen Seite des Radwegs und hatte während der Fahrt ihre zweijährige Tochter auf dem Trittbrett des Scooters. Bei einer genauen Inspektion des E-Scooters stellten die Beamten fest, dass er nicht den erforderlichen Standards entsprach, um als Elektrokleinstfahrzeug betrieben zu werden. Folglich hätte die Frau aus Straelen einen Führerschein vorzeigen müssen, den sie jedoch nicht besaß.

Die Verkehrssünderin durfte natürlich nicht weiterfahren. Die 42-jährige Frau wird wegen Fahrens ohne Führerschein, ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung angezeigt. Auch das Fahren auf der falschen Seite des Radwegs bleibt nicht ungesühnt.

Die Beamten werden das Bild der Zweijährigen, die auf dem Trittbrett transportiert wurde, lange in Erinnerung behalten.

Es ist aus gutem Grund nicht erlaubt, eine zweite Person auf dem E-Scooter mitzunehmen! Durch die Physik des Fahrens wird das Bremsen, Lenken und Abbiegen mit einer weiteren Person zur Herausforderung und ein sicheres Fahren ist nicht mehr gewährleistet. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKF-V) dar. (se)

Quelle: Presseportal

nf24