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Kleve – Wesel – Hünxe: Haftbefehl vollstreckt, Weiterfahrt untersagt

Die Bundespolizei kontrollierte einen Ukrainer auf der Autobahn und verhinderte seine Weiterfahrt aufgrund von Verkehrsdelikten und fehlender Dokumente.

Foto: Depositphotos

Kleve – Wesel – Hünxe (ost)

Schon am 21. August 2026 um etwa 01:30 Uhr wurde ein 25-jähriger Ukrainer von der Bundespolizei auf der Bundesautobahn 3 am Rastplatz Hünxe kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Daten in den polizeilichen Datenbanken wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Lüneburg nach ihm suchte. Er wurde von der Polizeiinspektion Heidekreis aufgefordert, 30 Euro für eine Verkehrsstraftat zu zahlen, was er jedoch nicht tat. Daraufhin wurde eine Erzwingungshaft von einem Tag angeordnet. Er konnte die Haft vermeiden, indem er die geforderte Geldstrafe von insgesamt 69 Euro zahlte. Bei weiteren Überprüfungen stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass an seinem Fahrzeug Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs angebracht waren. Das Fahrzeug war weder zugelassen noch versichert. Zudem konnte der Fahrer keinen Führerschein vorlegen. Jetzt muss er sich wegen des Verdachts des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, des Kennzeichenmissbrauchs und des Führens eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung verantworten. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen, jedoch nicht selbst fahren.

Quelle: Presseportal

nf24