Seit Juli 2022 ermittelten die Essener Zollfahnder gemeinsam mit der Europäischen Staatsanwaltschaft gegen einen internationalen Aluminiumfolienhändler wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Schmuggels. Am 31.03.2026 verurteilte das Schöffengericht des AG Krefeld den chinesischen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Köln: Andidumpingzollhinterziehung bei Aluminiumfolienprodukten

Neuss/Willich/Würzburg/Hamburg/Ansbach/Viersen/Düsseldorf/Rem-Murr-Kreis/Ratzeburg/Göppingen/ (ost)
Seit Juli 2022 haben die Zollfahnder in Essen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft, Zentrum Köln, gegen einen internationalen Händler von Aluminiumfolien wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Schmuggel gemäß § 373 der Abgabenordnung ermittelt. Bei insgesamt 31 Importen von Aluminiumfolienprodukten, die hauptsächlich für Friseurbedarf als sogenannte „Strähnchenfolien“ dienten, bestand der Verdacht, dass die von der EU festgelegten Antidumpingzölle in Höhe von 35,6% nicht entrichtet wurden. Vor dem Amtsgericht Krefeld wurde nun das Urteil gefällt: Am 31.03.2026 verurteilte das Schöffengericht des AG Krefeld den chinesischen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und zusätzlich wurde eine Bewährungsauflage in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Das Verfahren gegen die Ehefrau des Angeklagten wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Am 07.03.2023 wurden die zunächst verdeckt geführten Ermittlungen in die offene Phase überführt. Dabei wurden neben der Firmen- und Wohnanschrift in Neuss und Willich auch verschiedene Firmenräumlichkeiten von Großabnehmern in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf Anordnung des Gerichts durchsucht. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel bestätigte den Verdacht, weshalb die Europäische Staatsanwaltschaft im Juli 2024 Anklage gegen die beschuldigte Geschäftsführerin und ihren Ehemann erhob. Der Ehemann führte faktisch die Geschäfte der in Deutschland ansässigen Firma. Seine Ehefrau, die offizielle Geschäftsführerin, übernahm hauptsächlich einfache Angestelltentätigkeiten.
Zu den Hintergründen:
Im Rahmen der anfangs verdeckt geführten Ermittlungen konnten Informationen über ein international agierendes Firmennetzwerk gewonnen werden, das dazu diente, den tatsächlichen Ursprung der Aluminiumfolienprodukte zu verschleiern. Der Ursprung der Produkte ist entscheidend für die in der EU geltende Antidumpingzollpflicht auf Aluminiumfolienprodukte. Der Angeklagte deklarierte den nicht antidumpingzollpflichtigen Ursprung Myanmar beim Import der Ware, obwohl die Produkte tatsächlich aus China stammten und somit antidumpingzollpflichtig waren. Zu diesem Zweck gründete und nutzte der Angeklagte eine eigens zur Verschleierung dienende Firma in Myanmar, die jedoch nur minimale Bearbeitungen an den aus China stammenden Aluminiumfolienprodukten vornahm, die jedoch nicht zur Ursprungserklärung ausreichten. Die chinesischen Unternehmen, die in dieses Firmennetzwerk involviert waren, befinden sich größtenteils ebenfalls in den Händen des Angeklagten.
Insgesamt wurden durch dieses Vorgehen in 24 Einzeltaten Antidumpingzölle in Deutschland in Höhe von rund 610.000 Euro hinterzogen. Zusätzlich wurden dem Angeklagten weitere sieben Taten mit einem Gesamtschaden von rund 140.000 Euro als mittelbarer Täter zur Last gelegt, bei denen das Unternehmen aus Myanmar als Absender für in Deutschland importierte Produkte auftrat. In diesen Fällen traten die Großabnehmer zollrechtlich unter ihrem eigenen Namen auf.
Mit dem Urteil wurde auch die Einziehung von rund 321.000 Euro in das Firmenvermögen angeordnet, das zuvor mit einem Vermögensarrest in Höhe von rund 278.000 Euro für das Verfahren gesichert wurde. Dazu gehören unter anderem Sicherheiten für die erwarteten Antidumpingzölle bei der Warenimporte sowie Bankguthaben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben Berufung eingelegt.
Hinweis:
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelten die Angeklagten als unschuldig.
Presseanfragen richten Sie bitte an: EUROPÄISCHE STAATSANWALTSCHAFT
Lidija Globokar Telefon: +352 2794 9273 Mobil: +352 621 463 703 E-Mail: lidija.globokar@eppo.europa.eu www.eppo.europa.eu/de
Quelle: Presseportal








