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Köln: Haftbefehl am Flughafen bezahlt

Ein 33-jähriger Mann bezahlte 1.336 Euro, um Haftstrafe zu vermeiden und konnte seine Reise in die Türkei fortsetzen.

Bild Bundespolizei
Foto: Presseportal.de

Flughafen Köln/Bonn (ost)

Früh am Morgen des 14. März 2026 wurde die geplante Urlaubsreise eines 33-jährigen Mannes am Flughafen Köln/Bonn vorerst von der Bundespolizei anstelle des Flugzeugs beendet.

Der Mann, ein niederländisch-iranischer Staatsbürger, unterzog sich der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle für einen Flug in die Türkei.

Bei der regulären Fahndungsüberprüfung machten die Bundespolizisten jedoch eine überraschende Entdeckung: Es lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut gegen den Mann vor.

Der 33-Jährige war zuvor rechtskräftig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Da die Geldstrafe noch nicht beglichen war, sah das Urteil eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwölf Tagen vor.

Anstelle im Gefängnis zu landen, entschied sich der Reisende jedoch, die offene Forderung sofort zu begleichen. Insgesamt 1.336 Euro, bestehend aus Geldstrafe und Verfahrenskosten, wechselten am Flughafen den Besitzer.

Nach Begleichung des Gesamtbetrags wurde der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Somit konnten seine Reisepläne doch noch verwirklicht werden und der Flug in die Türkei startete letztendlich ohne weitere Zwischenfälle für ihn.

Quelle: Presseportal

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