Ein 33-jähriger Algerier verletzte zwei Beamte schwer, nachdem er sich gegen eine Personenkontrolle im Hauptbahnhof wehrte.
Köln Hauptbahnhof: Angriff auf Bundespolizisten in Köln

Köln (ost)
Am letzten Mittwoch (03. Juni) haben Bundespolizisten einen 33-jährigen Algerier am Kölner Hauptbahnhof kontrolliert. Er hat sich gegen die polizeilichen Maßnahmen gewehrt und zwei Beamte so schwer verletzt, dass sie ihren Dienst abbrechen mussten und sich in ein nahegelegenes Krankenhaus begeben mussten.
Um 9:30 Uhr haben die Einsatzkräfte beobachtet, wie der Mann anzügliche Gesten gegenüber einer weiblichen Bahnreisenden gemacht hat. Daraufhin haben sie sich entschieden, ihn einer Personenkontrolle zu unterziehen.
Von Anfang an hat sich der Algerier aggressiv und unkooperativ gegenüber den eingesetzten Beamten verhalten. Er hat die Uniformierten angeschrien, hat den Anweisungen nicht Folge geleistet, hat sie bedroht und hat sie zudem zu einer körperlichen Auseinandersetzung aufgefordert. Da die Feststellung der Personalien vor Ort aufgrund seines Verhaltens nicht möglich war, sollte der 33-Jährige zur Dienststelle gebracht werden.
An diesem Punkt hat der Widerstand des Mannes zugenommen, sodass er schließlich zu Boden gebracht und fixiert werden musste. Währenddessen hat er einem Beamten auf den Hinterkopf geschlagen und hat ihn schließlich mit zu Boden gerissen, wodurch dieser eine Schädelprellung erlitten hat. Auch ein anderer Polizist wurde verletzt, bei ihm gab es Ellbogen- sowie Hüftprellungen.
Später musste der Bornheimer von mehreren Beamten zur Wache getragen werden. Auch dort hat er versucht, weitere Einsatzkräfte zu verletzen, diesmal ohne Erfolg.
Weil der 33-Jährige im Rahmen der weiteren Maßnahmen über gesundheitliche Probleme geklagt hat und ein Drogenschnelltest positiv auf Kokain war, haben die Uniformierten einen Rettungswagen angefordert, der den Mann schließlich zur Überwachung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht hat.
Die verletzten Beamten mussten ihren Dienst abbrechen und haben ebenfalls ein Krankenhaus aufgesucht.
Den polizeibekannten erwarten nun Strafanzeigen wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Bedrohung.
Quelle: Presseportal








