Ein 41-jähriger Deutscher störte eine laufende polizeiliche Maßnahme, griff einen Beamten an und wurde in Gewahrsam genommen. Der Mann bedrohte die Einsatzkräfte mit dem Tod und verletzte einen Bundespolizisten.
Köln Hauptbahnhof: Polizeieinsatz gestört – Bundespolizei nimmt aggressiven Mann in Gewahrsam

Köln (ost)
Am Donnerstagabend (30. Juli) hat ein 41-jähriger Mann aus Deutschland im Kölner Hauptbahnhof eine laufende polizeiliche Maßnahme der Bundespolizei gestört. Nachdem er versucht hat, einem Beamten ins Gesicht zu greifen, mehrmals einen Platzverweis ignorierte und die Einsatzkräfte mit dem Tod bedrohte, endete der Vorfall für ihn im Polizeigewahrsam.
Um 14:30 Uhr haben Beamte der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof einen Diebstahl in einer Drogeriefiliale dokumentiert. Während sie die Situation aufnahmen, hat ein offensichtlich betrunkener 41-Jähriger die polizeilichen Maßnahmen laut und provokativ kommentiert.
Als die Beamten den Mann angesprochen haben, ist er auf sie zugegangen und hat versucht, einem Bundespolizisten ins Gesicht zu greifen. Nachdem dies verhindert wurde, hat der Mann zuerst eine mündliche Verwarnung erhalten und dann einen Platzverweis. Da er dem trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachkam, haben ihn die Einsatzkräfte aus dem Bahnhof geführt. Dabei hat sich der 41-Jährige mehrmals gegen die Maßnahmen gewehrt.
Als der Mann außerhalb des Bahnhofs die Beamten verbal mit dem Tod bedroht hat. Trotz erneuter Aufforderung, den Bereich zu verlassen, ist er den Einsatzkräften zurück in Richtung des ursprünglichen Einsatzortes gefolgt.
Um weitere Störungen und Straftaten zu verhindern, haben die Beamten den Angreifer zu Boden gebracht, ihm Handschellen angelegt und ihn zur Dienststelle gebracht. Während des Einsatzes hat sich ein Bundespolizist an der Hand verletzt und musste seinen Dienst vorzeitig beenden.
Nach einer ärztlichen Untersuchung wurde die Gewahrsamsfähigkeit des 41-jährigen Mannes aus Bergisch-Gladbach bestätigt. Danach hat er den restlichen Tag im Polizeigewahrsam verbracht.
Der Deutsche muss nun mit Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung rechnen.
Quelle: Presseportal








