Die Bundespolizei erlässt Mitführverbot gefährlicher Gegenstände auf Bahnanlagen vom 29. bis 31. Mai 2026.
Köln Hauptbahnhof: Schwerpunkteinsatz gegen Gewaltkriminalität

Köln (ost)
Von 29. bis 31. Mai 2026 führt die Bundespolizei erneut eine landesweite Operation zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch. Der Hintergrund ist die weiterhin hohe Anzahl von Gewaltdelikten im Bereich des Bahnverkehrs.
Das Bundespolizeipräsidium hat bereits eine Pressemitteilung veröffentlicht: https://t1p.de/sar58
Um die Sicherheit zu erhöhen, werden die Einsatzkräfte insbesondere an stark frequentierten Bahnhöfen präsent sein und gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention durchführen.
In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bereichen für den genannten Zeitraum verbietet.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof und den Bahnhof Köln Messe/Deutz sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz bis zum Haltepunkt Porz/Wahn. Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Trimbornstraße, Airport-Businesspark, Frankfurter Straße, Porz Steinstraße, Porz (Rhein) und Porz/Wahn.
Das Verbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie andere Gegenstände, die schwerwiegende Verletzungen verursachen können.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen. Reisende müssen damit rechnen, dass ihre Taschen und Gepäckstücke überprüft werden können.
Weitere Informationen, insbesondere zu Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, sind auf der Website der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de verfügbar. Darüber hinaus informieren Plakate an den betroffenen Bahnhöfen über die eingerichtete Verbotszone.
Quelle: Presseportal








