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Köln Hauptbahnhof: Verbot gefährlicher Gegenstände in Köln

Die Bundespolizei führt einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch, mit Mitführverbot bestimmter Waffen im Kölner Bereich.

Foto: unsplash

Köln (ost)

Die Bundespolizei plant vom 24. bis 26. Juli 2026 erneut einen landesweiten Einsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnhöfen. Der Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl von Gewaltverbrechen im Bereich des Bahnverkehrs.

Das Bundespolizeipräsidium hat bereits eine Pressemitteilung veröffentlicht: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6319835

Um die Sicherheit zu erhöhen, wird die Bundespolizei gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention an stark frequentierten Bahnhöfen durchführen.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bereichen während des genannten Zeitraums verbietet.

Im Bereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof und die Bahnstrecke vom Kölner Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Bahnhof Kerpen-Horrem. Eingeschlossen sind die Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Köln-Ehrenfeld, Köln-Müngersdorf Technologiepark, Lövenich, Köln-Weiden West, Frechen-Königsdorf und Horrem.

Das Verbot umfasst vor allem Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie andere Gegenstände, die schwerwiegende Verletzungen verursachen können.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen. Reisende müssen damit rechnen, dass ihre Taschen und Gepäckstücke kontrolliert werden.

Weitere Informationen, insbesondere zu Ausnahmen und Definitionen, finden sich auf der Website der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de. Außerdem informieren Aushänge an den betroffenen Bahnhöfen über die eingerichtete Verbotszone.

Quelle: Presseportal

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