Am 13. Juli 2025 entdeckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn eine „Affenfaust“ im Gepäck eines britischen Passagiers. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belehrt.
Köln: Verbotene Waffe im Handgepäck – Bundespolizei stellt „Affenfaust“ sicher
Flughafen Köln/Bonn (ost)
Am 13. Juli 2025 am Nachmittag entdeckten Beamte der Bundespolizei an der Luftsicherheitskontrollstelle des Flughafens Köln/Bonn bei der Gepäckkontrolle eines 64-jährigen britischen Staatsbürgers einen gefährlichen Gegenstand.
Im Handgepäck des Mannes wurde eine sogenannte „Affenfaust“ gefunden – ein Gegenstand, der als Schlagwaffe gilt und gemäß dem Waffengesetz zu den verbotenen Waffen zählt.
Daraufhin leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Der Mann wurde vor Ort von der Streife mündlich belehrt.
Weil der Beschuldigte einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen konnte, der der Bevollmächtigung zustimmte, wurde auf eine sofortige Festnahme verzichtet. Die „Affenfaust“ wurde beschlagnahmt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte die Person ihre Reise mit dem Flug FR 5520 nach Palma de Mallorca fortsetzen.
Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände – auch im Handgepäck – strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Reisende sollten sich im Voraus über die geltenden Vorschriften informieren.
Quelle: Presseportal