Zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen, Verbote an Köln Hauptbahnhof und Köln Messe/Deutz während des Events am 1. August 2026.
Kölner Lichter: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Köln (ost)
Zum Anlass der Musik- und Feuerwerksveranstaltung “Kölner Lichter” am 1. August 2026, hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, welche das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an den Bahnhöfen Köln Hauptbahnhof und Köln Messe/Deutz verbietet. Diese Verfügung ist gültig vom 31. Juli 2026 bis zum 2. August 2026.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den Gebäudekomplex und die Gleisanlagen der genannten Bahnhöfe. Alle Personen, die sich in diesem Bereich aufhalten oder betreten, unterliegen der Allgemeinverfügung.
Ein gefährlicher Gegenstand wird mitgeführt, wenn er so aufbewahrt wird, dass ein direkter Zugriff möglich ist, zum Beispiel am Körper oder in der Kleidung oder Tasche, die am Körper getragen wird.
Die Bundespolizei fordert alle Besucher auf, sich vor Reiseantritt über den Inhalt der Allgemeinverfügung zu informieren und keine gefährlichen Gegenstände mitzuführen.
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung finden Sie unter: https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der-bundespolizeidirektion-sankt-augustin-koelner-lichter
Quelle: Presseportal








