Das Hauptzollamt Krefeld kontrollierte Baustellen auf Verstöße gegen Arbeitsgesetze. Über 140 Arbeitnehmer wurden befragt und Geschäftsunterlagen geprüft.
Krefeld: Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Krefeld, Mönchengladbach, Willich (ost)
Bei einer landesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 10. März 2026 verschiedene Baustellen im Verantwortungsbereich des Hauptzollamtes Krefeld.
Etwa 80 Zollbeamte kontrollierten insgesamt 33 Unternehmen. Der Fokus lag auf einer Baustelle im Gewerbegebiet Willich-Münchheide sowie auf der Baustelle eines Wohnkomplexes in Mönchengladbach-Odenkirchen. Dabei wurden 140 Arbeiter zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und ihre Daten erfasst. Außerdem wurden die Geschäftsunterlagen vor Ort überprüft.
Während der Kontrollen wurden mehrere Unregelmäßigkeiten festgestellt, die nun näher untersucht werden. Konkret handelt es sich um:
Baustelle Mönchengladbach-Odenkirchen:
2 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
4 Verdachtsfälle wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Löhnen
1 Verdachtsfall wegen möglicher Scheinselbstständigkeit
2 Verdachtsfälle wegen Nichteinhaltung der Sofortmeldepflicht
Baustelle Willich-Münchheide:
6 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
19 Verdachtsfälle wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Löhnen
1 Verdachtsfall wegen möglicher Scheinselbstständigkeit
1 Verdachtsfall wegen Leistungsmissbrauchs (unberechtigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen)
10 Verdachtsfälle wegen Nichteinhaltung der Sofortmeldepflicht
Außerdem wurde auf der Baustelle in Willich-Münchheide ein 54-jähriger Weißrusse wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorläufig festgenommen. Weitere rechtliche Schritte wurden eingeleitet.
Die weiteren Untersuchungen werden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls durchgeführt. Die Bestätigung der Verdachtsmomente erfolgt nach Auswertung der gesammelten Unterlagen und weiteren Überprüfungen.
Zusätzliche Information
Der Zoll legt aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung bei der Durchführung seiner Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) einen speziellen Fokus auf das Baugewerbe. 2025 hat die FKS im Bauhaupt- und Baunebengewerbe einschließlich der Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackierer-, sowie Steinmetz- und Steinbildhauerbranche bundesweit über 10.000 Strafverfahren und fast 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Etwa 60 Prozent der von der FKS im Jahr 2025 festgestellten Schadenssumme entfallen auf die Baubranche (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)
Quelle: Presseportal








