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Kreis Euskirchen: Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs

Fünf Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Männer sollen Senior um mittleren fünfstelligen Eurobetrag betrogen haben.

Foto: Depositphotos

Kreis Euskirchen (ost)

Gestern Mittwoch (24. Juni) um 12 Uhr wurden fünf Männer vorläufig festgenommen, da sie verdächtigt werden, gewerbsmäßigen Betrug im Zusammenhang mit Dachsanierungsarbeiten begangen zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen hatten die Verdächtigen vor einigen Tagen Kontakt zu einem Hauseigentümer aufgenommen und ihm Dachsanierungsarbeiten angeboten. Anschließend begannen die Männer mit den Arbeiten am Gebäude und erschienen fast täglich an der Wohnanschrift. Es wurden Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien durchgeführt, ein handschriftlich erstellter Kostenvoranschlag wurde nachträglich geändert. Die Arbeiten wurden nicht fachgerecht ausgeführt und waren nicht mit dem Senior abgesprochen. Zudem wurden einige Dachbereiche unzureichend verschlossen. Der Senior zahlte über mehrere Tage hinweg sowohl bar als auch per Überweisung. Insgesamt entstand ein Schaden im mittleren fünfstelligen Eurobereich. Der Senior wurde teilweise unter Druck gesetzt, Bargeld am Geldautomaten abzuheben, obwohl er bereits frühzeitig Zweifel an der Seriosität der Arbeiten äußerte. Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf mögliche Urkundenfälschung. Die Tatverdächtigen verwendeten das Logo einer tatsächlich existierenden Dachfirma, zu der jedoch keine Verbindung besteht. Die Firma hat nichts mit den Verdächtigen zu tun. Gestern waren die fünf Verdächtigen erneut am Einsatzort, als die Polizei hinzugezogen wurde. Der Senior gab den Beamten gegenüber an, mit den Arbeiten und der beauftragten Firma nicht einverstanden zu sein und den Verdacht auf Betrug zu haben. Die Männer wurden aufgrund von Flucht- und Wiederholungsgefahr vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache Euskirchen gebracht. Die Verdächtigen sind 20, 26, 37, 39 und 41 Jahre alt und haben keinen festen Wohnsitz. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Urkundenfälschung. Die Polizei warnt erneut davor, spontane Tür-zu-Tür-Geschäfte mit unbekannten Handwerkern oder Firmen abzuschließen. Bevor Arbeiten in Auftrag gegeben werden, sollten die Seriosität und Referenzen der Anbieter überprüft und Angebote schriftlich eingeholt und verglichen werden.

Quelle: Presseportal

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