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Kreis Höxter: Polizei kontrolliert Beleuchtung im Straßenverkehr

Im Kreis Höxter sorgt dichter Nebel für Sichtbehinderungen. Die Polizei appelliert: Licht an! Sicherheit geht vor!

Foto: unsplash

Kreis Höxter (ost)

In diesen Tagen sorgt dichter Morgennebel in einigen Teilen des Kreises Höxter für schlechte Sicht. Die Polizei im Kreis Höxter fordert dazu auf, auf gute Sichtbarkeit zu achten. Deshalb gilt bei Nebel: Licht einschalten! Es ist oft nicht ausreichend, sich nur auf das automatische Tagfahrlicht zu verlassen.

Während der Streifenfahrt achtet die Polizei im Straßenverkehr darauf, dass alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind, um Unfälle zu vermeiden. Es kann vorkommen, dass einige Autofahrer angehalten werden, um sie auf ihre korrekte Beleuchtung hinzuweisen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen bei Dämmerung, Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen verwendet werden.

Sehen und gesehen werden ist entscheidend im Straßenverkehr! Daher darf die Beleuchtung nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Bei plötzlich auftretendem Nebel ist ebenfalls Vorsicht geboten. Hier gilt es, langsamer zu fahren, das Abblendlicht einzuschalten und die Geschwindigkeit an die Sichtweite anzupassen! Wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Außerdem muss dann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Aufgrund ihrer Blendwirkung sollte die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten über 50 Metern wieder ausgeschaltet werden.

Die Lichtautomatik reagiert normalerweise nur auf Helligkeitsunterschiede. Sichtbehinderungen wie Nebel, starker Regen oder Schnee erkennt die Lichtautomatik nicht. Deshalb gilt grundsätzlich bei Nebel: Licht einschalten!

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% der Gesamtzahl entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792 Fälle, was 87,36% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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