Die Polizei warnt vor Betrugsdelikten bei Online-Käufen und empfiehlt, Zahlungen über sichere Plattformen abzuwickeln, um Betrugsfällen vorzubeugen.
Kreis Mettmann: Betrugsmasche bei Online-Käufen

Kreis Mettmann (ost)
Die Polizei des Kreises Mettmann warnt erneut vor Betrugsmaschen bei Online-Einkäufen in Verkaufsportalen. Es kommt häufig vor, dass Waren von angeblichen Verkäufern angeboten werden, aber nach der Zahlung nie versendet werden. Um solchen Betrugsfällen vorzubeugen, wird dringend davon abgeraten, Waren von Unbekannten mit der “Freunde und Familie” Funktion von Paypal zu bezahlen.
Ob es sich um beliebtes Kinderspielzeug oder attraktive Markenmode handelt – alles, was potenzielle Käufer interessiert, wird auch von Betrügern ins Visier genommen. Plattformen wie “Vinted” oder “Kleinanzeigen” bieten verschiedene Schutzfunktionen für Käufer. Trotzdem versuchen Betrüger immer wieder, Käufer dazu zu bringen, Zahlungen nicht über die Plattform abzuwickeln, sondern per Paypal mit der “Freunde und Familie” Funktion zu tätigen. Diese Zahlungen sind nicht abgesichert und können im Betrugsfall nicht erstattet werden. Der Käuferschutz ist nur aktiv, wenn über die kostenpflichtige “Waren und Dienstleistungen” Funktion bezahlt wird. Nur dann kann ein Betrug gemeldet und erstattet werden.
Die Polizei warnt: Lassen Sie Betrügern keine Chance und achten Sie bei Online-Einkäufen jeglicher Art auf eine sichere Abwicklung der Zahlungen. Sensibilisieren Sie auch Ihr persönliches Umfeld und lassen Sie sich nicht von vermeintlich guten Angeboten täuschen. Nutzen Sie die “Freunde und Familie” Funktion nur für Zahlungen an Personen, die Sie persönlich kennen. Im Zweifelsfall erstatten Sie Anzeige bei jeder Polizeidienststelle oder online unter https://internetwache.polizei.nrw/.
Quelle: Presseportal








