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Kreis Mettmann: E-Scooter Kontrollen der Polizei

Die Polizei führte Schwerpunktkontrollen von E-Scooter-Fahrern durch, nachdem die Zahl der Unfälle stark angestiegen ist.

Die Polizei kontrollierte E-Scooter-Fahrer am Holterhöfchen.
Foto: Presseportal.de

Hilden (ost)

In Hilden führte die Polizei am Donnerstag (28. Mai 2026) im Rahmen der Schulwegsicherung einen Schwerpunkteinsatz rund um das Schulzentrum am “Holterhöfchen” durch. Dabei kontrollierte sie insbesondere Fahrer und Fahrerinnen von E-Scootern.

Zum Hintergrund und den Ergebnissen:

Seit einiger Zeit verzeichnet die Polizei im Kreis Mettmann eine Zunahme von Unfällen mit Personen, die mit einem E-Scooter unterwegs sind: Im Jahr 2024 verunglückten kreisweit noch 53 Personen auf einem solchen “Elektro-Kleinstfahrzeug”, während die Zahl im Jahr 2025 bei 94 lag – ein Anstieg von etwa 77 Prozent, mit weiter steigender Tendenz.

Zusätzlich erhielt die Polizei insbesondere in Hilden vermehrt Beschwerden von Anwohnern über E-Scooter-Fahrer, die Verkehrsregeln missachteten, insbesondere im Bereich der Innenstadt und der Schulen am Holterhöfchen.

Aus diesen Gründen führten Beamte des Verkehrs- und des örtlichen Bezirksdienstes am Donnerstag (28. Mai 2026) einen Schwerpunkteinsatz zur Überprüfung von E-Scooter-Fahrern im Bereich des Holterhöfchens durch.

Bei den Kontrollen musste die Polizei zahlreiche Fahrfehler und Ordnungswidrigkeiten ahnden, darunter das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter, das Fahren von Personen unter 14 Jahren oder das Nebeneinanderfahren auf Gehwegen. Ein junger Fahrer fiel jedoch auf besonders unerfreuliche Weise auf:

Der 14-Jährige wurde mit einer Geschwindigkeit von 36 km/h auf seinem E-Scooter gemessen. Der Junge gab zu, technische Änderungen an seinem E-Scooter vorgenommen zu haben. Dadurch handelte es sich nicht mehr um ein Elektrokleinstfahrzeug, wodurch das Führen fahrerlaubnispflichtig wurde.

Die Konsequenzen: Gegen den 14-Jährigen wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch gegen die Mutter, die Eigentümerin des E-Scooters war, wurde ein Verfahren eingeleitet. Zudem erlosch die Betriebserlaubnis des Rollers.

Die Polizei betont:

Im Kreis Mettmann kommt es immer wieder durch E-Scooter zu gefährlichen Situationen – sei es auf der Straße oder auf Gehwegen. Es besteht nach wie vor der Mythos, dass man mit einem E-Roller immer auf dem Gehweg fahren darf. Das ist nicht der Fall: Grundsätzlich müssen Elektro-Kleinstfahrzeuge Radwege benutzen. Das bedeutet, dass E-Scooter-Nutzer Radwege benutzen müssen, sofern vorhanden. Wenn kein Radweg vorhanden ist, darf man mit E-Scootern auch auf der Straße und außerhalb der Stadt auf dem Seitenstreifen fahren.

Wichtig: Das Fahren mit einem E-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nur dann erlaubt, wenn dies durch eine spezielle Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich gestattet ist. Wenn ein solches Schild fehlt, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt! Wenn Sie mit einem E-Scooter durch eine Fußgängerzone von A nach B gelangen möchten, müssen Sie also absteigen und schieben.

Weitere Informationen zur sicheren Nutzung von E-Scootern finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link: https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 zeigt insgesamt 637.365 Unfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792, was 87,36% entspricht. Innerorts gab es 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 (1,08%). Die Anzahl der Getöteten betrug 450, Schwerverletzten 11.172 und Leichtverletzten 68.000.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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