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Kreis Recklinghausen: Anklage wegen Umweltstraftaten und Betrug in NRW

Ein 63-jähriger Mann aus Unna wird beschuldigt, belastete Bodenmaterialien illegal entsorgt zu haben, was zu einem Schaden von über 1,3 Millionen Euro führte.

Foto: unsplash

Recklinghausen (ost)

Die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW) hat eine Anklage gegen einen 63-jährigen Mann aus Unna erhoben, der bereits wegen Umweltdelikten vorbestraft ist. Die Anklage wurde vor der Umweltstrafkammer des Landgerichts Dortmund eingereicht. Der Angeklagte sitzt seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft und wird beschuldigt, unerlaubten Umgang mit Abfällen, das betreiben genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Um die Anklage zu erheben, wurden umfangreiche Ermittlungen im Ermittlungskomplex „Boden NRW“ von der Staatsanwaltschaft Dortmund und dem Polizeipräsidium Recklinghausen durchgeführt.

Nach Abschluss der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der 63-Jährige seit Januar 2024 gemeinsam mit anderen Beteiligten Entsorgungsaufträge für belastete Bodenmaterialien und gefährliche Abfälle übernommen hat, ohne die vertraglich vereinbarten Entsorgungsleistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stattdessen sollen belastete Böden und Abfälle umdeklariert, mit unbelasteten Materialien vermischt und an nicht zugelassenen Orten abgelagert worden sein. Gleichzeitig soll eine ordnungsgemäße Entsorgung vorgetäuscht worden sein.

Es wird behauptet, dass auf dem Betriebsgelände in Bottrop mehr als 700 Lkw-Ladungen Bodenmaterialien umgeschlagen wurden, bevor überhaupt eine Anlagengenehmigung erteilt wurde.

Es wird weiterhin behauptet, dass rund 23.000 Tonnen belasteter Bodenmaterialien angenommen, zwischengelagert und dann ohne die erforderliche Genehmigung zu einem Betriebsgelände in Selfkant verbracht wurden, wo sie dauerhaft abgelagert wurden. Es wird vermutet, dass die Bodenmaterialien so stark belastet waren, dass es sich um gefährliche Abfälle handelte, deren Entsorgungskosten sich auf mindestens 1,3 Millionen Euro belaufen werden.

Es wird auch vermutet, dass im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben in Dortmund rund 24.000 Tonnen belasteter Bodenmaterialien zu nicht zugelassenen Tagebauen in Kamp-Lintfort transportiert wurden, während eine ordnungsgemäße Entsorgung vorgespielt wurde. Dadurch soll ein Schaden von mehr als 360.000 Euro entstanden sein.

Der Angeklagte wird beschuldigt, eine Anlage ohne Erlaubnis betrieben zu haben, sowie Beihilfe zum unerlaubten Umgang mit Abfall und Betrug begangen zu haben. Die Anklage erfolgte gemäß den entsprechenden Abschnitten des Strafgesetzbuchs (StGB).

Bei Durchsuchungen im Oktober 2025 wurden im Kofferraum eines Fahrzeugs, das vom Angeklagten genutzt wurde, mehr als 120.000 Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und andere Wertgegenstände gefunden. Eine Einziehung wurde beantragt.

Es wurde auch ein Antrag auf Einziehung gestellt, da ein Betrugsschaden von mehr als 360.000 Euro im Zusammenhang mit der Baustelle in Dortmund entstanden sein soll.

Für weitere Informationen zur Anklageerhebung wenden Sie sich bitte an die Pressesprecher der ZeUK NRW (Oberstaatsanwalt Alexander Kilimann und Oberstaatsanwältin Britta Affeldt) unter Pressestelle@sta-dortmund.nrw.de und 0231/5415-706 oder -705 oder 0173/2098374.

Quelle: Presseportal

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