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Kreis Recklinghausen: Gemeinsam für einen sicheren Schulweg

Die Polizei im Kreis Recklinghausen und Bottrop startet gezielte Kontrollen rund um Schulen. Eltern sollten den Schulweg mit ihren Kindern üben und auf “Elterntaxis” verzichten.

Schulstart
Foto: Presseportal.de

Recklinghausen (ost)

Die Sommerferien sind fast vorbei und der Schulstart steht vor der Tür. Damit beginnt für viele Schülerinnen und Schüler ein weiteres – für die I-Dötzchen sogar das erste- Schuljahr und auch der tägliche Weg zur Schule.

Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen betont: “Sicherheit im Straßenverkehr beginnt mit gegenseitiger Rücksicht. Auch wer im Recht ist, sollte nicht einfach darauf bestehen. Vor allem Kinder können nicht jede Verkehrssituation richtig einschätzen und reagieren oft unsicher.”

Mit dem Schulstart verändert sich das Verkehrsgeschehen rund um die Schulen. Gerade morgens und zum Ende eines Schultages treffen dort Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrräder, Busse und Autos aufeinander. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, aufmerksam zu bleiben und sich an die Verkehrsregeln zu halten.

Die Einsatzkräfte werden rund um die Schulen gezielte Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden. Dabei achten sie vor allem auf Geschwindigkeitsüberschreitungen – Autofahrerinnen und Autofahrer müssen zu jeder Zeit mit unangekündigten Kontrollen rechnen. Ebenso wird die Polizei beispielsweise die Sicherung von Kindern im Auto (z.B. Gurt und Kindersitz) oder die Verkehrssicherheit von Fahrrändern (z.B. Beleuchtung und technische Einrichtungen) kontrollieren.

Auf “Elterntaxis” sollte verzichtet werden. Wenn zum Bringen und Abholen größere Park- und Halteflächen im Schulumfeld genutzt werden, hilft das den Kindern, selbst den Überblick im Verkehr zu behalten und von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen zu werden. Besser ist es, etwas abgesetzt von der Schule zu parken und die Kinder, insbesondere im Grundschulalter, zu Fuß bis zur Schule zu begleiten. So lernen sie, sich als Fußgänger sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Wo immer die Möglichkeit besteht, sollten Eltern von Erstklässlerinnen und Erstklässlern den Schulweg gemeinsam mit den Kindern schon vor dem Schulstart abgehen und üben.

Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter ist verboten und kann schwere Folgen haben. Das gilt natürlich auch für Erwachsene, die ihre Kinder mit dem E-Scooter zur Schule bringen wollen. Für Kinder gilt grundsätzlich: das Fahren auf einem E-Scooter ist tabu! Erst ab dem 14. Lebensjahr ist die Nutzung von E-Scootern grundsätzlich zugelassen. Und hier gilt genauso wie beim Fahren mit dem Fahrrad: Ein Helm schützt vor Kopfverletzungen, die selbst bei geringen Geschwindigkeiten erheblich sein können.

Neben den Kontrollen wird die Polizei auch ansprechbar vor Ort sein. Sie stehen Erwachsenen und Kindern helfend zur Seite, haben ein offenes Ohr für Fragen und klären über Gefahren im Straßenverkehr auf.

Die Zahl der Unfälle auf Schulwegen ist in den vergangenen Jahren auf einem ähnlichen Niveau geblieben – um die Sicherheit weiter zu erhöhen, trifft die Polizei Recklinghausen bereits vor Schulbeginn erste Maßnahmen. Unter anderem wird bereits im Kindergarten mit den künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässlern das Verhalten im Straßenverkehr geübt. Wie überquere ich sicher eine Straße? Warum sind helle Kleidung und Reflektoren so wichtig? Während der Grundschulzeit wird dieses Wissen – beispielsweise mit der Radfahrausbildung und dem Fahrradführerschein – vertieft.

Friederike Zurhausen: “Uns als Polizei ist es wichtig, dass Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen. Die Erhöhung der Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Verkehrssicherheitsarbeit. Erreichen können wir dieses Ziel aber nur gemeinsam: Fahren Sie vorsichtig, nehmen Sie sich auch mal einen Moment mehr Zeit und üben Sie den Schulweg mit Ihren Kindern.”

Die Polizei wünscht allen einen guten Schulstart!

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792 Fälle, was 87,36% aller Unfälle ausmacht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 (1,08%). Die Anzahl der Getöteten betrug 450, Schwerverletzte 11.172 und Leichtverletzte 68.000.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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