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Kreis Viersen: Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in Gastronomie und Hotellerie

Der Zoll überprüfte bundesweit Hotel- und Gaststättengewerbe und stellte 12 illegale Personen fest.

Zollbeamter bei einer Kontrolle
Foto: Presseportal.de

Krefeld (ost)

Am Freitag, dem 19.09.2025, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit unangekündigte Kontrollen in der Hotel- und Gaststättenbranche durch. Das Hauptziel der Überprüfungen war die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Das Hauptzollamt Krefeld mit den Standorten Krefeld und Mönchengladbach setzte etwa 60 Mitarbeiter ein. Insgesamt wurden 156 Arbeitnehmer überprüft. Dabei identifizierten die Beamten zwölf Personen, die sich illegal im Land aufhielten. Die weiteren Schritte übernehmen die jeweiligen Ausländerbehörden.

Die Zollbehörde wurde von der Kommunalen Ordnungsdienst für die Stadt Krefeld, den Ausländerbehörden der Kreise Viersen und Neuss sowie den Finanzämtern Viersen und Neuss unterstützt. Die folgenden Ergebnisse wurden erzielt:

Kreis Viersen -Umland Viersen-:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

Stadt Krefeld:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

Kreis Neuss:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

Kreis Viersen -Stadt Viersen-:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

Stadt Mönchengladbach:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

Nach den am Freitag durchgeführten Kontrollen folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die Zollbeamten die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf Hotellerie und Gastronomie. Diese Branchen gehören zu den größten und arbeitsintensivsten und unterliegen den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.

Zusätzliche Information:

Durch umfangreiche Kontroll- und Ermittlungsverfahren leistet der Zoll einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert. Die Zollmitarbeiter führen sowohl stichprobenartige als auch vollständige Überprüfungen aller Mitarbeiter eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Quelle: Presseportal

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