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Kreis Viersen: Warnung vor Missbrauch gemieteter Ferienwohnungen

Vermieter sollten persönliche Schlüsselübergabe sicherstellen und vermehrte Besucher skeptisch beobachten. Polizei warnt vor Wohnungsprostitution in Ferienwohnungen im Kreis Viersen.

Foto: unsplash

Kreis Viersen (ost)

Es wird empfohlen, dass Vermieterinnen und Vermieter die Schlüssel persönlich übergeben und misstrauisch werden, wenn vermehrt Besucher empfangen werden und Mietgeschäfte ohne Rechnung abgeschlossen werden. Die Polizei und der Kreis Viersen warnen vor Fällen von Wohnungsprostitution in kurzfristig angemieteten Ferienwohnungen. In den letzten Wochen wurden mehrere Fälle gemeldet, bei denen Ferienwohnungen über bekannte Online-Portale für kurze Zeiträume angemietet und dann für sexuelle Dienstleistungen genutzt wurden – auch im Kreis Viersen. Diese neue Form der Prostitution wird zunehmend zu einem deutschlandweiten Problem. Oft handelt es sich um Frauen aus asiatischen und osteuropäischen Ländern, die die Wohnungen entweder selbst oder über Dritte anmieten. Der Kreis Viersen nimmt diese Entwicklung sehr ernst und möchte Vermieterinnen und Vermieter sowie die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren. Die Zweckentfremdung der Wohnung kann nicht nur zu erheblichen Störungen führen, sondern ist oft auch mit strafbaren Handlungen und möglichen Ausbeutungssituationen verbunden.

Vermieterinnen und Vermieter können jedoch Maßnahmen ergreifen, um sich vor Fällen dieser sogenannten „Pop-Up-Prostitution“ zu schützen. Es wird insbesondere empfohlen, die Schlüssel persönlich zu übergeben, um sicherzustellen, dass die Person, die die Wohnung gemietet hat, diese auch tatsächlich bezieht. Wenn ungewöhnlich hohe Preise für kurze Mietzeiten angeboten werden, Barzahlungen ohne Rechnung verlangt werden oder Hinweise darauf bestehen, dass regelmäßig Gäste in der Wohnung empfangen werden sollen, ist Skepsis angebracht. Bei Verdachtsmomenten, beispielsweise wenn über den Tag hinweg eine ungewöhnlich hohe Anzahl männlicher Besucher die Wohnung aufsucht, wird die Kreisverwaltung um eine Meldung gebeten. Vermieterinnen und Vermieter sollten in solchen Fällen nicht eigenständig eingreifen, sondern sich an das Ordnungsamt des Kreises Viersen wenden und den Vorfall mithilfe des Online-Formulars „Hinweis Pop-Up-Prostitution“ melden sowie alternativ die örtliche Polizei verständigen. Weitere Informationen und das Meldeformular finden Sie online unter: https://kreis-viersen.de/pop-up-prostitution /wg (285)

Quelle: Presseportal

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