Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bielefeld deckte illegale Beschäftigung und Verstöße auf, darunter gegen Mindestlohn und Ausländerbeschäftigung.
Lemgo: Zollaktion gegen Schwarzarbeit in Friseursalons und Kosmetikstudios

Bielefeld (ost)
Das Hauptzollamt Bielefeld führte in der letzten Woche (Dienstag, 08.04.2025 bis Donnerstag, 10.04.2025) eine konzentrierte Überprüfung von Friseursalons, Barbershops und Kosmetikstudios im gesamten Bezirk durch.
Die Mitarbeiter überprüften insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Bürgergeld, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten gemäß dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde seit dem 1. Januar 2025 gilt auch für das Friseurhandwerk und die Kosmetikbranche.
Bei dieser Aktion des Hauptzollamtes Bielefeld waren die Standorte der FKS in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn mit insgesamt 37 Zöllnerinnen und Zöllnern beteiligt. Unterstützt wurde der Bielefelder Zoll von der Bezirksregierung Arnsberg, den Finanzämtern Meschede, Paderborn und Soest, der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld sowie den Ordnungsämtern der Stadt Lemgo und des Kreises Lippe. Insgesamt wurden 88 Beschäftigte in den verschiedenen Betrieben angetroffen und zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Die Überprüfungen des Hauptzollamtes ergaben in 14 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter untersucht werden müssen. Unter anderem handelt es sich in jeweils vier Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn und illegale Beschäftigung von Ausländern, in drei Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und in zwei Fällen um Sozialleistungsmissbrauch. Zudem wurde in einem weiteren Fall ein anderer Verstoß festgestellt, da die Mitführung von Ausweisdokumenten nicht erfolgte. Es wurden jeweils vier Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, und in Fällen von illegaler Ausländerbeschäftigung wurden Meldungen an die zuständigen Ausländerbehörden gemacht.
Bei den Überprüfungen bestätigte sich in drei Fällen der Verdacht auf illegalen Aufenthalt und unerlaubte Erwerbstätigkeit. Drei Männer vietnamesischer Staatsangehörigkeit im Alter von 21 bis 32 Jahren hatten nicht die erforderlichen Dokumente, um in Deutschland zu arbeiten.
In einem Nagelstudio in Lemgo wurde ein 21-jähriger Beschäftigter bei der Arbeit angetroffen. Als die FKS eintraf, versuchte der Mann, das Ladenlokal zu verlassen, um der Prüfung zu entgehen. Er hatte nur einen Reisepass, aber keine weiteren Aufenthalts- oder Arbeitspapiere. Die Ausländerbehörde des Kreises Lippe wird über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheiden.
In einem Friseursalon in Paderborn wurde ein 22-jähriger Arbeitnehmer dabei beobachtet, wie er Nägel feilte und modellierte. Der Versuch, sich mit dem Reisepass einer anderen Person auszuweisen, scheiterte. Aufgrund seiner ungeklärten Identität wurde er der Polizei übergeben und erkennungsdienstlich behandelt. Die Ausländerbehörde der Stadt Paderborn wird nun über das weitere Vorgehen entscheiden.
In einem Nagelstudio in Soest wurde ein 32-jähriger Mitarbeiter bei der Arbeit angetroffen. Da er sich nicht ausweisen konnte und keine Ausweisdokumente bei ihm gefunden wurden, wurde er ebenfalls der Polizei zur Identitätsfeststellung übergeben. Die Ausländerbehörde des Kreises Soest wird über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheiden.
Zusätzlich wurden oder werden Ermittlungen gegen die Arbeitgeber durch den Zoll eingeleitet.
Nach den Überprüfungen in der letzten Woche folgen in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen. Insbesondere bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen dienen die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmer als Ausgangspunkt für vertiefte Prüfungen der Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen umfassen die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse verschiedener Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelt der Beschäftigungsverhältnisse hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Der Zoll arbeitet dabei eng mit verschiedenen Behörden sowie der Rentenversicherung zusammen.
Quelle: Presseportal